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Leserbrief zu einem angebotenen Beitrag über die sogenannten Reichsbürger des Senders “3sat”

Archivmeldung vom 19.05.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.05.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ich habe soeben den in Ihrer Mediathek des Senders “3sat” angebotenen Beitrag über die sogenannten Reichsbürger gesehen, wodurch ich mich veranlasst sehe, Ihnen diese Mail zu schreiben. Wer sich nur ein wenig mit der jüngeren Geschichte auskennt, muss mit Entsetzen feststellen, mit welcher Einseitigkeit hier berichtet wurde. Es mag sein, dass den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten entgangen ist, dass die Bürger dieses Landes nicht mehr die alles glaubende Schafherde der vergangenen Jahrzehnte sind. Der Bürger hinterfragt die ihm gebotenen Informationen und recherchiert eigenständig, offenbar denkt man in Kreisen ihrer Sendeanstalten, dass dazu keine Notwendigkeit besteht. Es wurde nicht einmal ansatzweise versucht, zu ergründen, wie die sogenannten Reichsbürger zu ihren Auffassungen kommen, geschweige denn die Hintergründe zu recherchieren.

Die Behauptung, die BRD existiert nicht, ist natürlich absurd. Ob die BRD allerdings ein Staat im völkerrechtlichen Sinne ist, darf sehr wohl hinterfragt werden. Mehrere Indizien weisen darauf hin, dass die BRD eben kein Staat ist. Sie können das Folgende gern widerlegen. Da ist zunächst die Rede von Carlo Schmid, in der Schmid während seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat ausdrücklich darauf hinweist, dass eben kein Staat zu errichten ist. Ich frage Sie: Wann nach dieser Rede wurde der Staat Bundesrepublik Deutschland ausgerufen? Es gibt keinerlei Dokumente wie beispielsweise Urkunden, durch die die Ausrufung eines Staates mit Namen Bundesrepublik Deutschland belegbar wäre, dies gilt ebenso für die sogenannten Bundesländer, die zumindest in Bezug auf die alten Bundesländer Konstrukte der Alliierten sind. Auch hier gibt es keine urkundlich belegbaren Ländergründungen.

Carlo Schmids Worte finden Bestätigung im Urteil des Bundesverfassungsgericht von 1973, in dem das Gericht bestätigt, Orientierungssatz:

"Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht “Rechtsnachfolger” des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat “Deutsches Reich”, – in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings “teilidentisch”."

Mir ist nicht bekannt, dass dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts jemals revidiert wurde, Sie können mich gerne eines Besseren belehren! Nochmals die Frage: Wann nach diesem Urteil wurde die BRD als Staat ausgerufen? Sie werden wohl zustimmen, dass auf demselben Gebiet nicht zwei Staaten gleichzeitig existieren können. Die angesprochene Identität mit dem Deutschen Reich ist vergleichbar mit eineiigen Zwillingen, die ebenfalls identisch, jedoch eigene Rechtspersönlichkeiten sind.

Sie werden daher keine offizielle Bestätigung einer Bundesbehörde erhalten, die Ihnen die “Staatsangehörigkeit Bundesrepublik Deutschland” bescheinigen würde. Glauben Sie es, ich habe es versucht. Um das Geschriebene zu untermauern, hier die Definition des Begriffs “Staatsangehörigkeit” als Beleg für die Notwendigkeit, dass zu einer Staatsangehörigkeit ein bestimmter Staat gehört und dieser als Substantiv zu benennen ist. Der Begriff “DEUTSCH”, dessen Ursprung die Gleichschaltungsgesetze von Adolf Hitler sind, reicht nicht, um diese Anforderung zu erfüllen. Ich verweise auf dieses PDF des Landkreises Demmin, der bestätigt, dass es eine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland nicht gibt.

Auf dem Schlesiertreffen im Jahre 1988 in Hannover machte der ehemalige Finanzminister Theo Waigel diese Aussage, womit er wiederum das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1973 bestätigt. Der Fortbestand des Deutschen Reichs ist demnach unbestreitbar und die Diffamierung der sogenannten Reichsdeutschen durch Ihren Sender war und ist vollkommen an der Realität vorbei. Damit nicht genug, ich behaupte, wir sind, sofern nicht zugewandert, alle “Reichsdeutsche”.

Wie ich dazu komme, will ich im Folgenden erläutern: Schauen wir uns dazu das Staatsangehörigkeitsgesetz an (StAG). Beachten Sie, das Ausfertigungsdatum. Sie werden feststellen, dass das heutige StAG auf dem ursprünglichen RuStAG von 1913 basiert. Damals wie heute wird die Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben (§3, Abs.1, STAG, RuStAG §§3und4). Wenn Ihre Vorfahren also Preußen, Bayern oder Sachsen waren und diese Staatsangehörigkeit durch Geburt erworben wird, kann sie nicht verloren gegangen sein, es sei denn durch den willkürlichen Akt der Gleichschaltung durch Adolf Hitler. Das RuStAG von 1913 sagt aus:
§ 1.Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§3 bis 32) oderdie unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35)besitzt.

In Verbindung mit dem oben zitierten Urteil sollten die Verhältnisse eigentlich klar sein. Eine Säule eines Staates ist laut Definition des Staatsrechtlers Georg Jellinek das Staatsvolk. Wie bereits festgestellt, kann die BRD keine eigene Staatsangehörigkeit vergeben, sie führt das neue Staatsrecht von Adolf Hitler aus dem Jahr 1934 weiter und bedient sich der Staatsangehörigkeit “DEUTSCH”, das ist auch von Ihnen nicht bestreitbar. Die von Ihnen als “Reichsdeutsche” bezeichneten Landsleute haben erkannt, welche Folgen die bis zum heutigen Tag fortgesetzte “Gleichschaltung” hat, selbst Wikipedia beschreibt die Folgen der Gleichschaltung, die jeden “mündigen” Bürger dieses Landes aufhorchen lassen sollte:

“Allgemein betrachtet war damit die Einschränkung oder der Verlust der individuellen Persönlichkeit beziehungsweise der Unabhängigkeit, Mündigkeit und Freiheit eines Menschen durch Regeln und Gesetze sowie sonstige Maßnahmen der Gleichsetzung und Vereinheitlichung der Massen verbunden”.

Beantworten Sie sich selbst doch die Frage, wann die genannten Folgen der Gleichschaltung jemals rückgängig gemacht wurden.Die Vereinheitlichung betraf nicht nur Verbände und Organisationen jeglicher Art, sondern sie führte auch zur widerrechtlichen Aberkennung der Staatsangehörigkeiten zu den Bundesstaaten, die uns allen die “Staatsangehörigkeit DEUTSCH” bescherte und die Deutschen de facto staatenlos machte. Staatenlose können keine staatsbürgerlichen Rechte in Anspruch nehmen, sie bekommen jedoch, nach dem Übereinkommen der Staatenlosen von 1954, ratifiziert durch die BRD 1976, einen Personalausweis, so zu lesen in Artikel 27 des Abkommens.

Die “Staatsangehörigkeit DEUTSCH” entspricht der unmittelbaren Reichsangehörigkeit, die sich ausschließlich auf die deutschen Kolonien bezog. Die Frage ist demnach nicht, ob die sogenannten Reichsbürger “bizarre Persönlichkeiten” sind, sondern wie die Folgen der Gleichschaltung, wie oben beschrieben, mit dem Begriff Demokratie zusammenpassen, genau darum geht es. Den Worten von Carlo Schmid folgend, bleibt der Schluss, es wurde tatsächlich kein Staat errichtet, sondern das weitergeführt, was bis zur Kapitulation der Wehrmacht bestanden hat.

Die Staatsangehörigkeit ist nur ein Teil der bis heute gültigen NS-Gesetzgebung, die nach wie vor in Anwendung ist. Die von Ihnen psychatrisierten, sogenannten Reichsdeutschen sehnen sich nicht nach dem 3. Reich zurück, was gerne unterstellt wird, sondern nach Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung, nach Heimat und die Besinnung auf die eigene Herkunft. Dinge, die in der Bundesrepublik Deutschland nach Ansicht vieler verloren gegangen sind. Dies schließt nicht aus, mit den europäischen Staaten bestmöglich und eng verbunden zu sein. Die Frage, was die BRD ist, und die Tatsache, dass in unserem Land nach wie vor das Besatzungsstatut und somit das Besatzungsrecht gilt, beantwortet die Haager Landkriegsordnung im Artikel 43:

“Nachdem die gesetzmäßige Gewalt tatsächlich in die Hände des Besetzenden übergegangen ist, hat dieser alle von ihm abhängenden Vorkehrungen zu treffen, um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze”.

Der Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung entspricht dem, was Carlo Schmid in seiner Grundsatzrede geäußert hat. Demnach war und ist die BRD ein Organ der Selbstverwaltung in den besetzten Gebieten. Die Tatsache, dass selbst das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland unter alliiertem Vorbehalt entstand, weist darauf hin, dass die Gründung der Bundesrepublik Deutschland dem Diktat der Alliierten entstammt. Diese hier dargestellten Sachverhalte hätten Sie als öffentlich-rechtliche Sendeanstalt in Ihrem Beitrag über die sogenannten Reichsdeutschen offen ansprechen und wenn nötig widerlegen müssen.

Da dies nicht geschehen ist, liegt die Vermutung nahe, das auch von Seiten Ihres Senders unter allen Umständen verhindert werden soll, dass die wahren Umstände der breiten Masse der Bevölkerung zugänglich gemacht werden können. Die nicht nur von Ihrem Sender praktizierte Ignoranz bezüglich der deutschen Frage lässt die von Ihnen als Reichsdeutsche titulierten Menschen in unserem Land zu dem Schluss kommen, dass es sich bei den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten um “Staatssender” handelt. Ihr Bericht über die sogenannten Reichsdeutschen bestätigt leider diese Vermutung.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ein “Gerichtsvollzieher” anders als in Ihrer Darstellung keine Amtsperson ist und demnach keine Amtshandlungen vornehmen darf. Der Paragraph eins der Gerichtsvollzieherordnung (GVO) wurde zum 01.08.2012 aufgehoben:

§1 Rechtsstellung des Gerichtsvollziehers, der GVZ ist Beamter im Sinne des Beamtenrechts. Seit dem 01.08.2012 sind Gerichtsvollzieher demnach Privatpersonen deren Status Amtshandlungen nicht zulässt.
Dies trifft im Übrigen auch auf die Gerichte zu, der Paragraph 15 des Gerichtsverfassungsgesetz besagte bis zum 12.09.1950, die Gerichte sind Staatsgerichte. Dieser Paragraph ist am genannten Datum weggefallen. Dagegen liest man im Grundgesetz, Artikel 101:

“Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden”.

Dies lässt nur den Schluss zu, dass die Bundesrepublik zwar über ein Rechtssystem verfügt, jedoch nicht über ein staatliches Rechtssystem. Ein gesetzlicher Richter muss kein staatlicher Richter sein, was in Bezug auf den weggefallenen Paragraph 15 GVG verdeutlicht wird. In der Bundesrepublik Deutschland verfügt keine sogenannte Amtsperson über einen Amtsausweis, mit dem es der Person möglich wäre, sich als Amtsperson zu identifizieren, es werden lediglich Dienstausweise vergeben, wie es in vielen Branchen üblich ist.

Die von Ihnen dargestellte Amtsanmaßung des DPHW beruht auf der Tatsache, dass die Polizei in der BRD privatwirtschaftlich organisiert ist, wie den einschlägigen Firmen- Suchmaschinen zu entnehmen ist und hier. Hinzu kommt, dass das Wort “Polizei” als Schutzmarke (?) eingetragen ist, was zunächst absurd erscheint, da jeder davon ausgeht, dass die Polizei ausschließlich ein Organ der staatlichen Exekutive ist, die Einträge bei Dun & Bradstreet belegen dagegen den privatrechtlichen Charakter. Der Vorwurf der Amtsanmaßung kann doch nur dann gelten, wenn es sich um Amtspersonen handelt, auf die sich die Anmaßung bezieht. Diese Privatisierung hat in allen sogenannten staatlichen Bereichen Einzug gehalten, wie Gerichte, Finanzbehörden, Städte, Ministerien, sogar die Bundesrepublik Deutschland selbst. Es sei noch angemerkt, dass in den Verzeichnissen von Dun & Bradstreet ausschließlich Firmen gelistet werden, die um Ihre eventuelle Annahme zu entkräften, jeder könne sich in das Register eintragen lassen.

Die Liste der Ungereimtheiten, die bei weitem nicht vollständig ist, wird gerne und oft als abwegige Rechtsauffassung verwirrter Personenkreise dahingestellt, in Bezug auf die sogenannten Reichsdeutschen würde dieser Vorwurf nach meinem Verständnis auch die Richter des Bundesverfassungsgericht treffen, die den Fortbestand des Deutschen Reichs 1973 bestätigt haben. Darüber sollten Sie sich vielleicht Gedanken machen.

Die ohne Zweifel bestehenden Gruppen von radikalisierten Gegnern der BRD sollten sie nicht mit denen auf eine Stufe stellen, die sich sachlich aber auch patriotisch mit dem Deutschen Reich identifizieren. Dies reicht jedoch offenbar bereits, um sich der Aufmerksamkeit des sogenannten Verfassungsschutzes sicher sein zu können. Es gab auch ein Deutsches Reich vor der Machtergreifung Hitlers, die „braune Ecke“ ist jenen vorbehalten, die sich nach dieser dunklen Zeit zurücksehnen. Die übergroße Mehrheit der von Ihnen als Reichsbürger betitelten Deutschen gehört mit Sicherheit nicht dazu! Ich behalte mir das Recht vor, dieses Schreiben an Sie und eventuelle Reaktionen Ihrerseits in einem Medium meiner Wahl zu veröffentlichen.

Quelle: Leserbrief von Horst Wüsten

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