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Westfalen-Blatt: zu Wulff

Archivmeldung vom 06.01.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.01.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das deutsche Rechtssystem ist eindeutig: Freispruch für den Angeklagten, wenn Aussage gegen Aussage steht. Im konkreten Fall steht Christian Wulff nicht vor Gericht - die Öffentlichkeit urteilt aber über seine Zukunft im Amt. Der Bundespräsident könnte mit einem einfachen Ja dazu beitragen, ein Stück Glaubwürdigkeit zurückzuerlangen. Er musste sich entscheiden zwischen der von ihm propagierten Transparenz und dem Recht auf Vertraulichkeit von Telefongesprächen.

Niemand kann Wulff das Recht absprechen, auf Geheimhaltung des Gesprächsprotokolls zu bestehen. Dabei will der Bundespräsident aber doch die von ihm zu verantwortende Vertrauenskrise überwinden. Im Interview hatte Wulff noch Offenheit gelobt. Stunden später scheint alles vergessen. Er sollte sich nicht darauf verlassen, dass der Wortlaut seines Wutausbruchs am Telefon geheim bleibt. Irgendwann kommt's raus. Der Bundespräsident hat sein Schicksal in die Hände eines Medienkonzerns gelegt, der entscheiden kann, das Staatsoberhaupt bloßzustellen. Doch wer erpressbar ist, muss sein Amt abgeben.

Quelle: Westfalen-Blatt (ots)

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