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AfD: 59 % der Afghanen klagen sich trotz abgelehntem Asylbescheid zurück!

Archivmeldung vom 03.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott

Auch fünf Jahre nach dem Horror-Asylsommer 2015 hat sich kaum etwas geändert am Zustand des Kontrollverlusts: Aufgrund der Politik der Masseneinwanderung ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) offenbar so überlastet, dass Tausende Asylbescheide mit heißer Nadel gestrickt sind und deshalb permanent vor Gericht gekippt werden.

Sage und schreibe 59 Prozent der afghanischen Asylbewerber konnten im Jahr 2019 trotz abgelehntem Bescheid ihr Ticket nach Deutschland zurückklagen! Allein in den ersten neun Monaten des Jahres riefen Afghanen 9.557-mal gegen Asylbescheide die Gerichte an. 5.644-mal hatte die Klage Erfolg! Diese erschreckenden Zahlen bestätigen nur, dass das weltfremde Klagerecht gegen Asylbescheide abgeschafft werden muss.

Solange es dieses Klagerecht aber noch gibt, muss gefragt werden, wie es zu einer solch extremen Fehlerquote kommen kann. Die Gründe für diese Dauer-Asyl-Farce sind vielfältig, doch sie alle haben eine gemeinsame Ursachenklammer: Absolute Unfähigkeit und politisches Versagen der Merkel-Regierung. Es fehlt an Personal und Qualifizierung: Den 3.000 zusätzlichen BAMF-Mitarbeitern, die zwischen 2016 und 2017 im Rahmen eines Projekts eingestellt wurden, mutete die Bundesregierung eine Turbo-Qualifizierungszeit von vier Wochen zu – das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine AfD-Anfrage im Bundestag (Drucksache 19/6813). Doch nicht der einzelne BAMF-Mitarbeiter, sondern die Bundesregierung ist dafür verantwortlich, dass die Asylbescheide unter dem Druck einer regelrechten Asyl-Flut schlichtweg nicht mehr adäquat zu bearbeiten waren. Anstatt einen Völkerwanderungs-Spaziergang über die deutsche Grenze zu ermöglichen, muss der Asylanspruch schon an der Grenze geprüft werden.

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Corinna Miazga, Tobias Matthias Peterka, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD (Drucksache 19/6813).

Quelle: AfD Deutschland

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