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Offizielle Urlaubsregelungen – viel Unklarheit bei Arbeitnehmern

Archivmeldung vom 01.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Dorothea Jacob / pixelio.de
Bild: Dorothea Jacob / pixelio.de

Resturlaub – Dieses Wort sorgt bei vielen Arbeitnehmern immer noch für Verwirrung. Während einige denken, sie müssten ihren Urlaub unbedingt bis zum 31.1. genommen haben, denken andere, dass ihnen eine vollständige Übertragung der restlichen Urlaubstage ins nächste Jahr auf jeden Fall gewährt werden muss. Wie so oft liegt die Wahrheit irgendwo dazwischen und ist im so genannten Bundesurlaubsgesetz geregelt.

Laut § 7, Absatz 3, muss der Urlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Wird ein Arbeitnehmer regulär gekündigt und er kann seinen Urlaub in der verbleibenden Zeit nicht mehr nehmen, hat er generell einen Anspruch auf eine Auszahlung des Urlaubs. Dies gilt selbst dann, wenn Krankheit des Arbeitnehmers zum Ende seines Beschäftigungsverhältnisses der Grund ist, weshalb der Urlaub nicht angetreten werden konnte. Ausnahmen gibt es bei betrieblichen Sondersituationen. So darf der Arbeitgeber Urlaub zunächst verweigern, wenn es die aktuelle Auftragslage nicht anders zulässt. Allerdings muss dieser dann später genommen werden können. Aber auch Arbeitnehmer können ihren Urlaub, beispielsweise aufgrund von Krankheit, nach hinten schieben. So kam es in vielen Unternehmen oftmals zu einer Urlaubswelle noch vor Weihnachten. Um und an den stressigen Tagen vor Weihnachten genug Personal zu haben, ist es in vielen Unternehmen somit inzwischen üblich, den Resturlaub aus dem vergangenen Jahr noch bis Ende März nehmen zu können. Gesetzlich verankert ist diese Regelung aber nicht, und nur, wenn sie im Arbeitsvertrag niedergeschrieben steht, können sich Arbeitnehmer darauf verlassen.

Resturlaub nehmen und in die Sonne flüchten

Wer also aktuell noch ein paar Urlaubstage aus dem letzten Jahr angesammelt hat, tut gut daran, sie in den nächsten Tagen einzureichen. Das kalte Winterwetter legt insbesondere einen Trip in die Sonne nahe; so kann man gleichzeitig ein bisschen Bräune tanken, entspannen und sein Immunsystem für die letzten Wintertage hier in Deutschland mit Vitamin D puschen. Online-Reiseportale können dabei gute Orientierungshilfen sein. Unter Ab-in-den-Urlaub.de beispielsweise finden sich viele Pauschalreisen inklusive Hotelbewertungen und zahlreichen Fotos von Hotels und Umgebung. Kurzfristig lassen sich gerade online sowohl europäische Ziele als auch Fernreisen buchen. Besonders für Letztere ist der Winter oft die geeignetste Jahreszeit. Die Karibik, aber auch Mexiko oder Sri Lanka bieten gerade zwischen Oktober und April die besten Bedingungen für einen entspannten Urlaub in wunderschöner Umgebung. Wer lieber in Europa bleiben möchte, für den sind die Kanaren genau richtig. Im Gegensatz zu den meisten Reisezielen auf unserem Kontinent herrschen hier auch im Winter noch sehr angenehme Temperaturen. Für den Resturlaub von einer Woche ist auch die relativ kurze Flugzeit von rund vier Stunden ideal.

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