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Informationen in Pauschalreise-Angeboten richtig lesen

Archivmeldung vom 14.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Deutsche lieben die Pauschalreise, waren sie es doch, die schon seit den späten 50er Jahren in alle Teile dieser Welt ausgeflogen sind, um fremde Kulturen und Menschen kennenzulernen. Und auch heute genießt die Pauschalreise einen guten Ruf, sind doch alle wichtigen Informationen in Form der Beratung und des Prospektes enthalten, die nötigen An- und Abreisen geplant und insgesamt ein Serviceniveau vorhanden, welches einen unbeschwerten Urlaub sicherstellen soll. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder böse Überraschungen am Urlaubsort, was zu großen Teilen auch aus falschen Annahmen herrührt, seinen Ursprung aber auch in beschönigten Informationen aus dem Prospekt haben kann.

In diesem Artikel möchten wie grundsätzliche Dinge zur Pauschalreise ansprechen, typische Fehler aufzeigen und die rechtliche Situation etwas näher beleuchten.

Die Leistungsbeschreibung

Nimmt man die regelmäßigen Tests von unabhängigen Zeitschriften und Magazinen zur Basis, so weisen insbesondere viele Anbieter im Lowcost-Segment häufig Fehler in ihren Beschreibungen auf, was am Urlaubsort stetig für Erstaunen sorgt. Qualitätsanbieter hingegen, die sich ständigen Tests und Prüfungen unterwerfen, wie beispielsweise otto-reisen.de, garantieren für ihre Angaben und sind daher immer eine gute Wahl.

Wir möchten Ihnen aus diesem Grunde in der folgenden Auflistung zeigen, was sich hinter den Beschreibungen (zumeist) tatsächlich verbirgt.

  • Ein Direktflug bedeutet, dass kein Flugzeugwechsel nötig wird. Gleichwohl kann eine Zwischenlandung notwendig sein, was besonders häufig bei Reisen in die Karibik der Fall ist.

  • Die verkehrsgünstige Lage drückt aus, dass besonders in touristisch geprägten Regionen damit zu rechnen ist, dass die Lärmbelastung relativ hoch ausfallen wird. Um einiges günstiger ist da schon die Beschreibung „zentral, jedoch ruhig gelegen“, da es sich dabei um wenig befahrene Nebenstraßen handelt.

  • Wenn ein Ort „lebhaft und munter“ sein soll, dann stimmt das in der Regel im Bezug auf Diskotheken, Cafés und dergleichen – Ruhe jedoch, ein wichtiger Aspekt im Urlaub, kann hier nicht erwartet werden.

  • Wird ein Hotel so beschrieben, dass dieses von einer „internationalen Atmosphäre“ geprägt sei, so ziehen solche Unterkünfte häufig Vereine und Gruppen anderer Art an. Das bedeutet zwar grundsätzlich nichts negatives, kann aber im Hinblick darauf wichtig sein, wenn Sie einen Familienurlaub planen und sich für Ihre Kinder wenig bis gar kein Programm daraus ergibt.

  • Das berühmte „Zimmer zur Meerseite“ bedeutet nichts anderes, als dass dieses zum Meer hin gerichtet ist. Ein gewünschter Meerblick hingegen wird damit nicht garantiert, viel eher können Bäume und Sträucher, aber auch andere Bauten den Blick versperren. Dies ist sogar gerichtsfest, wie ein Urteil des AG Kleve aus dem Jahre 2000 zeigt. (Az.: 28 C 155/00)

  • Gilt ein Zimmer als „zweckmäßig eingerichtet“, so verbirgt sich dahinter nur eine Grundausstattung sowie der Klasse des Hotels angemessene Qualität. Gerade bei einem Komforturlaub kann das zum Trugschluss führen, denn gewünschte Ausstattungsmerkmale sind darin nicht enthalten.

Fehler vermeiden

Seien Sie sich darüber im Klaren, dass Hotels schon auf vielfältige Art und Weise versucht haben, falsche Tatsachen vorzugaukeln. Das ist insofern tragisch und bedauerlich, da Sie einmal angekommen nur wenig Möglichkeiten haben, eine Verbesserung herbei zu führen – wenn ja, dann kostet Sie das mindestens einen Tag und damit kostbare Urlaubszeit. Umso wichtiger ist es, nur auf Qualitätsanbieter zu setzen, die vor Ort ein entsprechendes Betreuungspersonal vorhalten und damit schnell zur Hilfe kommen können.

Da Informationen in Prospekten aber nur in komprimierter Form dargestellt werden müssen, ist die vorherige Recherche heute ein absolutes Muss. So bieten sich unabhängige Bewertungsportale im Internet an, wo Urlauber verifiziert werden und ganz ohne Druck von ihren Erlebnissen berichten, zusätzlich zu authentischen Fotos. Aber auch hier gibt es teilweise Manipulation, was zwar seitens der Betreiber vielfach eingeschränkt wird, nichtsdestotrotz weisen viele Profile noch gefälschte Bewertungen auf. Dergleichen erkennen Sie beispielsweise daran, dass innerhalb eines kurzen Zeitraumes identisch klingende Bewertungen geschrieben und veröffentlicht wurden, sowie der geringen Anzahl an Fotos sowie „sauber wirkenden Fotos“, die immer ohne alltägliche Gegenstände oder gar Personen auskommen.

Wir im ersten Abschnitt bereits geschildert, können Sie anhand dieser Maßnahmen und der Kenntnis der Begrifflichkeiten schon im Ansatz erkennen, woran Sie sind. Es empfiehlt sich aber, notfalls beim Reiseveranstalter oder auch beim Hotel direkt nachzufragen, am besten auf dem Schriftwege, um klare Antworten auf Ihre Fragen zu erhalten. In rechtlicher Hinsicht ist es so, dass Anbieter dazu verpflichtet sind, alle Bereiche eines Zimmers sowie wichtiger Teile der Hotelanlage fotografisch zu dokumentieren. Nur auf diesem Wege kommen sie ihrer Informationspflicht nach, was dann von Bedeutung ist, wenn die tatsächlich vorgefundenen Verhältnisse dem nicht gänzlich entsprechen. Gemäß fortlaufender Urteile, die immer denselben Reklamationsgrund aufweisen, entsteht daraus regelmäßig ein Preisminderungsanspruch in Höhe von 15 Prozent gegenüber dem vertraglich verpflichteten Reiseveranstalter.

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