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Italien: Keine Polizei nach Bagatellunfall

Archivmeldung vom 06.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de
Bild: Thommy Weiss / pixelio.de

Nach einem Bagatellunfall, etwa einem Parkrempler mit einem Mietwagen, nimmt die italienische Polizei keine Anzeigen mehr auf oder protokolliert diese. Zahlreiche Versicherungen machten dieses Protokoll zur Voraussetzung, um einen Schaden zu regulieren.

Der ADAC rät Autofahrern, nach einem Unfall in Italien weiterhin einen Polizeibericht anzufordern. Ist dies nicht möglich, müssen die Unfallbeteiligten einen Unfall- und Schadensbericht erstellen und den Schaden umgehend dem Autovermieter melden.

Ratsam ist es, einen Europäischen Unfallbericht an Bord zu haben. Er steht auf der ADAC-Homepage kostenlos zum Download bereit und ist in anderen Sprachen gegen Gebühr bestellbar. Die Broschüre "Was tun nach einem Unfall" gibt zudem wertvolle Tipps.

Quelle: ADAC (ots)

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