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Bei zu viel Chianti am Steuer ist das Fahrzeug weg ADAC informiert über besondere Verkehrsregeln in Urlaubsländern

Archivmeldung vom 24.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: "obs/ADAC"
Bild: "obs/ADAC"

Straßenverkehrsregeln und Ausrüstungsvorschriften unterscheiden sich in Europa zum Teil erheblich. Zur beginnenden Sommerreisesaison hat der ADAC eine Übersicht über die gravierendsten - und bisweilen kuriosen - Unterschiede erstellt. Im Allgemeinen gilt: Bei den Verkehrsregeln müssen sich Urlauber nach dem jeweiligen Reiseland richten, bei der Ausrüstung sind die Vorschriften in Deutschland maßgeblich.

Italien: Wer mit mehr als 1,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss neben einer hohen Geldbuße mit der Enteignung und Zwangsversteigerung seines Fahrzeugs rechnen, sofern er dessen Halter ist. In den Sommermonaten (bis 14. Oktober) herrscht ein Winterreifenverbot. Fahranfänger dürfen in den ersten drei Jahren nur 100 km/h auf Autobahnen fahren.

Dänemark: Auch hier kann das Auto beschlagnahmt, zwangsversteigert und enteignet werden, wenn der Fahrer zu viel getrunken hat. Die Grenze liegt bei 2,0 Promille.

Frankreich: Es gibt zwar eine Mitführpflicht für sogenannte Alko-Tester (ein kleines Röhrchen zur Atemalkoholmessung) - aber wer keinen vorzeigen kann, wird nicht bestraft. Ein unmittelbares Fahrverbot droht demjenigen, der zu schnell unterwegs ist. Dann kann gegebenenfalls nur noch ein Mitfahrer das Steuer übernehmen.

Auch an den Ampeln gibt es einige Besonderheiten: Ein rotes Lichtzeichen in Kreuzform auf der Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs zeigt an, dass dieser "Rot" hat. Bei eigener grüner Ampel ist Linksabbiegen in diesem Fall erlaubt, Fußgänger haben jedoch Vorrang.

Kroatien: Unfälle müssen immer der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge, die sichtbar beschädigt sind, dürfen nur mit einer polizeilichen Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.

Österreich: Wer bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Unfallbeteiligten ihre Daten auch untereinander hätten austauschen können, muss eine "Blaulichtsteuer" (Unfallmeldegebühr) in Höhe von 36 Euro bezahlen.

Schweiz: Verkehrsverstöße, insbesondere Überschreitungen des Tempolimits, werden mit drastischen Strafen geahndet. Ab 40 km/h zu schnell in einer Tempo-30-Zone oder 80 km/h über dem zulässigen Limit auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haft. Auf Autobahnen herrscht ein generelles Tempolimit von 120 km/h (keine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h wie in Deutschland).

Slowenien: Wer ein Bußgeld erhält, sollte dies sofort begleichen. Ausländern droht sonst die Beschlagnahme der Ausweisdokumente und des Fahrzeugs, oder der Fahrer wird in Polizeigewahrsam genommen. Wichtig: Bereits bei einer gelben Ampel besteht Haltepflicht.

Ungarn: Bei Bezahlung der Autobahnmaut (elektronische Vignette) werden die Kfz-Kennzeichen registriert. Bei den Verkaufsstellen kommt es hierbei jedoch häufig zu Zahlendrehern. Deshalb müssen Urlauber die Belege genau kontrollieren, bevor sie unterschreiben. Nachträgliche Reklamationen sind teuer, und bei falsch registrierten Kennzeichen drohen hohe Nachforderungen sowie Bußgelder bis zu 140 Euro.

Quelle: ADAC (ots)

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