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Thomas Cook Insolvenz: ACV hilft gestrandeten Urlaubern bei der Rückreise

Archivmeldung vom 30.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Cook Insolvenz (Symbolbild)
Thomas Cook Insolvenz (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Die jüngsten Insolvenzen der Reiseveranstalter Thomas Cook und Tour Vital bringen viele Urlauber nicht nur um Ihre Urlaubsfreude - sondern auch in finanzielle Bedrängnis: Die Reise inklusive Hin- und Rückflug ist längst bezahlt, die Urlaubskasse nach dem Aufenthalt im Ausland leer, und plötzlich müssen der Rückflug und das Hotel ein zweites Mal bezahlt werden.

Hinzu kommt der Stress bei der kurzfristigen Buchung eines Ersatzfluges aus dem Urlaubsort. Eine gute Nachricht kommt jetzt vom ACV Automobil-Club Verkehr: Dieser leistet seinen Mitgliedern aktiv Hilfe bei der Heimreise, wenn sie sich innerhalb des Geltungsbereiches der Schutzbriefversicherung befinden. Konkret heißt das: ACV-Mitglieder, die wegen der Insolvenz zum Beispiel den geplanten Rückflug nicht antreten können, bekommen über den Partner ROLAND Assistance schnell und unkompliziert Informationen über mögliche Alternativen.

Doch nicht nur das: Sprengt die ungeplante Reisebuchung den aktuellen Kreditrahmen, vermittelt ROLAND den Kontakt zur Hausbank, um zum Beispiel den Kreditrahmen kurzfristig erweitern zu lassen. Im Notfall stellt der Partner des ACV auch ein zinsloses Darlehen für die Kosten der Rückreise zur Verfügung. Darüber hinaus hilft der ACV auch im Nachgang der Reise, wenn es darum geht, den eigenen Schaden gegenüber Dritten geltend zu machen. Denn ACV-Mitglieder können kostenlos und unbürokratisch über den Partner Klugo eine Erstberatung durch einen Anwalt in Anspruch nehmen. In allen beschriebenen Fällen genügt es, die ACV-Service-Hotline anzurufen unter +49 221/75 75 75. Das Service-Team des ACV leitet die Anfragen der Betroffenen dann umgehend an seine Partner weiter.

Quelle: ACV Automobil-Club Verkehr (ots)

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