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Blinde Passagiere in Griechenland, falsche Fremdenführer in Rom

Archivmeldung vom 06.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
  Bildquelle: aboutpixel.de / Anlegemanöver 2 © Werner Linnemann
Bildquelle: aboutpixel.de / Anlegemanöver 2 © Werner Linnemann

Jährlich werden nach Angaben des ADAC Tausende Reisende Opfer von Betrügereien. Der ADAC hat Fälle zusammengestellt und sagt, wo Vorsicht geboten ist:

  • Griechenlandurlauber, die mit der Fähre ihre Heimreise antreten wollen, sollten besonders wachsam sein und ihr Fahrzeug nicht aus den Augen lassen. Dem ADAC werden immer wieder Fälle gemeldet, in denen sich illegale Auswanderer in Urlauberfahrzeugen und Lkw verstecken. Werden die blinden Passagiere entdeckt, kann dies schlimme Konsequenzen für die oft ahnungslosen Touristen haben. Schleusungsdelikte werden mit hohen Haft- und Geldstrafen geahndet. Der ADAC rät deshalb dringend, keine fremden Personen mit zu nehmen. Insbesondere Wohnmobile oder Pkw mit Anhänger sollten stets an einem sicheren, möglichst überwachten Ort abgestellt werden und gut verschlossen sein. Vor der Ausreise aus Griechenland sollte jeder Reisende sein Fahrzeug auf blinde Passagiere überprüfen.
  • Italienurlauber warnt der ADAC vor dem Kauf gefälschter Markenartikel. Wer Plagiate kauft, muss mit einer hohen Geldbuße rechnen. Rombesucher sollten sich zudem vor ihrem Besuch der Sehenswürdigkeiten erkundigen, ob für diese Eintrittsgelder fällig werden. Illegale Touristenführer und Reisebüros locken Urlauber in Rom zunehmend mit Eintrittsgeldern für Sehenswürdigkeiten, die eigentlich kostenlos sind.

Griechenland- und Türkeireisende werden vor allem beim Transit durch Bulgarien Opfer von korrupten oder falschen Beamten. Diese versuchen bei vermeintlichen Verkehrsverstößen an Bargeld zu gelangen. Hier hilft es oftmals, sich nach dem Ausweis, dem Namen oder dem Vorgesetzten zu erkundigen. Der ADAC weist darauf hin, dass bulgarische Polizisten bei Verkehrsdelikten generell kein Bargeld abkassieren dürfen. Muss trotzdem bezahlt werden, kann man sich später an das bulgarische Innenministerium wenden. Dessen Internetseite www.mvr.bg/en führt zu dem Beschwerdeformular "Signals of Corruption at the MoI".

In den Touristenhochburgen einiger Urlaubsländer versuchen verschiedene Privatkliniken mit Hilfe von einheimischen Taxifahrern oder Hotelrezeptionen, an Patienten aus dem Ausland zu kommen. Der Patient muss dann unnötige und zum Teil sogar gesundheitsschädigende Behandlungen wie beispielsweise überflüssiges Röntgen zu überteuerten Preisen über sich ergehen lassen. Deshalb rät der ADAC seinen Mitgliedern und seinen Auslandskrankenschutzversicherten, sich im Krankheitsfall immer erst mit dem ADAC in Verbindung zu setzen.

Quelle: ADAC

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