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Hunderttausende flogen trotz Reisewarnung in die Türkei

Archivmeldung vom 04.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Die von der Bundesregierung nun teilweise aufgehobene Reisewarnung für die Türkei ist über Monate von Hunderttausenden Menschen ignoriert worden. Im Juni und Juli reisten mindestens 410.000 Menschen per Flugzeug in das Land am Bosporus, mindestens 170.000 Türkei-Rückkehrer landeten hierzulande.

Das geht aus einer Umfrage der "Welt" an den acht größten deutschen Flughäfen hervor, die die Zeitung in ihrer Mittwochausgabe veröffentlichen wird. Demnach kamen die meisten Türkei-Rückkehrer am Düsseldorfer Flughafen an (rund 48.000), es folgte der Flughafen Frankfurt (rund 29.000) und die Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld (zusammen 23.252).

Bei den Abflügen starteten die meisten vom Düsseldorfer Flughafen (rund 110.000) in die Türkei, gefolgt von Frankfurt (rund 70.000) und Stuttgart (55.953). Die Zahlen beinhalten auch Passagiere, die nur zum Umsteigen in Deutschland oder der Türkei landeten. Die Bundesregierung hatte Mitte Juni die im März wegen der Corona-Pandemie verhängte weltweite Reisewarnung für fast alle EU-Länder aufgehoben. Für die Nicht-EU-Staaten, darunter auch die Türkei, hielt sie daran fest. Das sorgte über Wochen für Protest der türkischen Seite, die sich gegenüber anderen Mittelmeer-Anrainern in der EU benachteiligt sah.

Am Dienstag hob die Bundesregierung die Reisewarnung für die Urlaubsregionen Antalya, Izmir, Aydin und Mugla auf. Die Türkei liegt bei den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen hinter Spanien und Italien auf Rang drei. Zudem lebt in Deutschland die größte türkischstämmige Gemeinde außerhalb der Türkei. Viele von ihnen reisen im Sommer in die Türkei, um dort ihre Familien zu besuchen. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes haben hauptsächlich für Pauschalurlauber eine Relevanz, weil diese dann Anspruch auf Stornierung und Erstattung ihrer Kosten haben. Eine Pflicht, auf die Reise zu verzichten, besteht aber nicht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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