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Bahn kündigt Online-Erstattung bei Zugverspätung an

Archivmeldung vom 25.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Die Deutsche Bahn ist in der Dauerkritik bgzl. Qualität, Wartung, Preisgestaltung und Pünklichkeit (Symbolbild)
Die Deutsche Bahn ist in der Dauerkritik bgzl. Qualität, Wartung, Preisgestaltung und Pünklichkeit (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Ab dem 1. Juni sollen Kunden der Deutschen Bahn bei Verspätungen einen Teil des Fahrpreises auch online zurückfordern können. Das kündigte das Unternehmen am Montag an. Voraussetzung ist ein online oder mobil gekauftes Ticket. Ein Vorteil bei dem neuen Verfahren sei, dass die meisten Daten voreingestellt seien, so die Bahn.

Es müssten keine Zugnummern mehr herausgesucht oder Fahrkarten eingereicht werden. Bislang war es nötig, ein Fahrgastrechteformular auszufüllen und zusammen mit der Fahrkarte per Post an die Bahn zu schicken oder im Reisezentrum abzugeben. Die Nutzung des bisherigen analogen Formulars soll weiterhin möglich sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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