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Drastischer Einbruch: Gästeübernachtungen im März 2020 um 53 % niedriger als im Vorjahr

Archivmeldung vom 08.05.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Corona-Pandemie hat sich im März 2020 erheblich auf die Zahl der Gästeübernachtungen in Deutschland ausgewirkt. Maßgeblich dafür ist das seit Monatsmitte geltende Beherbergungsverbot für privatreisende Gäste.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, gab es im März 2020 in den Beherbergungsbetrieben 15,6 Millionen Übernachtungen in- und ausländischer Gäste. Das waren 53 % weniger als im März 2019. Dies ist der mit Abstand stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresmonat seit Beginn der Zeitreihe 1992.

Die Übernachtungen von Gästen aus dem Ausland nahmen im Vergleich zum März 2019 um 67 % auf 2,0 Millionen ab. Die Zahl der Übernachtungen von Gästen aus dem Inland verringerte sich um 50 % auf 13,6 Millionen. Nach einem Anstieg der Übernachtungszahlen in den Monaten Januar und Februar führte der starke Einbruch im März zu einem Aufkommen von nur 72,4 Millionen Übernachtungen im ersten Quartal 2020. Das ist ein Rückgang von 17 % im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Auswirkungen der Krise auf die Erstellung der Statistik

Krisenbedingt sind die Beherbergungsbetriebe derzeit wirtschaftlich außerordentlich beeinträchtigt. Daher sind für den Berichtsmonat März bis zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt nur 87 % der erwarteten Meldungen eingegangen. Zum Vergleich: Im Vorjahresmonat haben 94 % der Beherbergungsbetriebe ihre Statistikmeldung termingerecht eingereicht.

Fehlende Statistikmeldungen werden üblicherweise geschätzt, um einen Vergleich der Ergebnisse im Zeitverlauf zu ermöglichen. Da die meisten Statistischen Landesämter in der gegenwärtig angespannten Lage auf eine Durchsetzung der Meldepflicht verzichten, ist allerdings nicht bekannt, ob Betriebe ohne eine Meldung noch ein nennenswertes Gästeaufkommen im März hatten oder geschlossen waren.

Aus diesen Gründen wurde das Schätzverfahren vorübergehend geändert. Nun gilt bis zur Aufhebung des Beherbergungsverbotes die Annahme, dass Betriebe, die keine Meldung abgegeben haben, nur in der ersten Märzhälfte ein nennenswertes Gästeaufkommen hatten. Beherbergungsbetriebe, die für den März eine saisonale Schließung angekündigt hatten, werden für den gesamten Monat als geschlossen betrachtet.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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