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Handgepäck im Flugzeug: Wer nicht zahlt, zahlt drauf?

Archivmeldung vom 16.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kleines Handgepäck (Symbolbild)
Kleines Handgepäck (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Um Kosten und Zeit zu sparen, reisen immer mehr Passagiere nur mit Handgepäck. Der Platz im Flugzeug ist aber begrenzt, so wandern viele Gepäckstücke dann doch in den Frachtraum. Die Antwort der Fluglinien auf diesen Trend? Die Maße für kostenfreies Handgepäck wurden verkleinert.

Trolleys, die man mit in die Kabine nehmen darf, werden extra berechnet, oder sind nur bei einem höheren Ticket Tarif inkludiert. Der teuerste Lauda/Ryanair Tarif beinhaltet zwei Handgepäck-stücke, aber kein Aufgabegepäck. Der Platz in der Kabine wird für "bezahltes" Handgepäck freigehalten.

"Bei stark frequentierten Flügen müssen Sie möglicherweise auch regelkonformes Handgepäck vor dem Einsteigen am Gate aufgeben (Lufthansa)" "Wenn Sie nur den Basic Tarif gebucht haben, kann es passieren, dass Sie ihr Handgepäck aufgeben müssen (Eurowings)." "Stellen Sie bitte sicher, dass Sie am Flugsteig alle Wertgegenstände aus Ihrem Handgepäck nehmen, falls es im Frachtraum transportiert werden muss (Ryanair)."

Die Folge für alle Passagiere, die "normales" kostenfreies Handgepäck mitbringen: Das Handgepäck wandert in den Frachtraum - ein Wiedersehen gibt es erst am Gepäckband - für Wertgegenstände kann das fatale Folgen haben!

In den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Airlines ist bestimmt, dass Wertgegenstände, Medikamente, Dokumente, Fotoausrüstung, Sonnenbrillen, Wohnungsschlüssel und technische Geräte mit Lithiumbatterien im Handgepäck befördert werden müssen. Befinden sich diese Gegenstände im aufgegebenen Gepäck, kann die Fluggesellschaft bei Verlust oder Beschädigung die Haftung ablehnen. Einige Luftfahrtunternehmen vertreten die Ansicht, dass das auch für Handgepäck gilt, welches gegen den Willen des Passagiers wegen Platzmangels in den Frachtraum wandert.

Prof. Dr. Ronald Schmid (Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher): Diese Rechtsansicht ist juristisch bedenklich. Sie kann allenfalls dann richtig sein, wenn dem Fluggast, bevor ihm das Handgepäck abgenommen wird, die Möglichkeit eingeräumt wurde, solche Wertgegenstände mit in die Flugzeugkabine zu nehmen. Wenn das nicht der Fall ist, muss das Luftfahrtunternehmen auch für diese Gegenstände nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens in der Höhe von bis zu ca. EUR 1.350,- haften (1.131 SZR).

Im Rahmen des FairPlane Service Gepäckentschädigung nehmen wir daher auch Fälle an, bei denen dem Kunden keine Möglichkeit eingeräumt wurde, seine Wertsachen aus dem Handgepäck mit an Bord zu nehmen, bevor sein Gepäck im Frachtraum verstaut wurde.

FairPlane Reisetipp: Passagiere, die eine Flugreise mit Handgepäck antreten, sollten sicherheitshalber eine kleine Tragetasche mitnehmen, in die Sie Wertgegenstände aus dem Gepäck mit in die Kabine nehmen können. So sind sie auf eine Gepäckabnahme am Gate vorbereitet.

Quelle: FairPlane (ots)

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