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Fernreise oder Städtetrip: ADAC informiert über Rechte im Bahn- und Flugverkehr

Freigeschaltet am 04.10.2025 um 08:40 durch Sanjo Babić
Von einem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausgegebenes 9-Euro-Ticket für Neukunden mit Verweis auf den maßgeblichen Deutschlandtarif
Von einem Fahrkartenautomaten der Deutschen Bahn ausgegebenes 9-Euro-Ticket für Neukunden mit Verweis auf den maßgeblichen Deutschlandtarif

Foto: rolf_acker
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Herbstzeit ist Reisezeit: Ob Kurztrip mit der Bahn in eine europäische Metropole oder Fernreise in die Sonne - die Möglichkeiten sind vielfältig. Doch Zugausfälle, Flugverspätungen oder verlorenes Gepäck können die Urlaubsfreude schnell trüben. In vielen Fällen haben Reisende Anspruch auf Entschädigung oder Unterstützung. Der ADAC erklärt, welche Rechte im Bahn- und Flugverkehr gelten.

Bahnreisen: Ansprüche bereits ab 60 Minuten Verspätung

Bei Bahnreisen stehen Fahrgästen bereits ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof 25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung zu, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent. Bei Ausfällen können Reisende auf andere Verbindungen ausweichen oder sich den Ticketpreis erstatten lassen. Entstehen zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Taxi oder Hotel, müssen diese in bestimmten Fällen ebenfalls übernommen werden. Bei längeren Verzögerungen haben Reisende zudem Anspruch auf kostenlose Getränke oder kleine Mahlzeiten. Wichtig: Die Ansprüche müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ablauf der Gültigkeit des Tickets geltend gemacht werden.

Flugreisen: Höhe der Entschädigung abhängig von Strecke, Dauer und Umständen

Für Flugreisen gelten die europaweit einheitlichen Fluggastrechte. Verspätet sich ein Flug um mindestens drei Stunden am Zielort, können je nach Flugdistanz, Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro fällig werden. Voraussetzung ist, dass die Ursache nicht in sogenannten außergewöhnlichen Umständen liegt, etwa bei Unwettern oder Sicherheitsproblemen. Fällt ein Flug ganz aus, haben Betroffene Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Ersatzbeförderung. Bei langen Wartezeiten müssen Airlines außerdem Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung bereitstellen. Ansprüche verjähren in Deutschland in der Regel nach drei Jahren.

Gepäckverlust oder -verspätung

Die Fluggesellschaft haftet grundsätzlich bis zu einer Summe von rund 1.600 Euro pro Reisendem. Wichtig ist, den Verlust sofort am Gepäckschalter des Flughafens zu melden und eine Verlustanzeige ausfüllen zu lassen. Für notwendige Ersatzkäufe sollten Quittungen aufbewahrt werden. Welche Kosten übernommen werden, entscheidet die Airline je nach Einzelfall. Ein Koffer gilt nach 21 Tagen als verloren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ansprüche bei der Airline geltend machen.

Quelle: ADAC (ots)

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