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EU will Fluggesellschaften Ausreden für Entschädigungen nehmen

Archivmeldung vom 13.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Andrea Damm / pixelio.de
Bild: Andrea Damm / pixelio.de

Fluggesellschaften sollen nach Informationen der "Welt" künftig weniger Ausreden bei der Entschädigung für Verspätungen haben. Die EU-Kommission plant eine Neufassung der entsprechenden Richtlinie und will dabei die Lücken in der vorhandenen Gesetzgebung schließen. Das geht aus einem Entwurf der Neufassung aus dem Hause von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas hervor, der der "Welt" vorliegt.

"In einer großen Zahl von Fällen" verweigerten Fluggesellschaften "Passagieren die Unterstützung, die ihnen nach EU-Recht zusteht", heißt es darin. Daher will Kallas die Regeln "im Interesse von Fluggästen" vereinfachen, wie er in dem Papier bekräftigt, und "indem wir sicherstellen, dass Fluggesellschaften das hohe Schutzniveau für ihre Kunden während Reiseunterbrechungen auch erfüllen".

Die Kommission reagiert damit auf Beschwerden von Verbraucherverbänden, aber auch auf zahlreiche Urteile bis hin zum Europäischen Gerichtshof. Sie folgt den Luxemburger Richtern nun in einem zentralen Punkt: Künftig soll die Verspätung am Ziel der Reise Grundlage für Entschädigungsforderungen sein und nicht die bei Abflug. Das ist vor allem für Reisende relevant, die auf Anschlussflüge angewiesen sind. Nach dem Willen des Kommissars sollen Verspätungen - abhängig von der gebuchten Distanz - schon ab fünf Stunden wie ein Flugausfall gewertet werden und auch so entschädigt, mit bis zu 600 Euro. Weiter will die Kommission vermeiden, dass Airlines ihre Gäste zu lange sitzen lassen. Fluggesellschaften müssen Passagiere eines gestrichenen Fluges künftig innerhalb von zwölf Stunden selbst weiterbefördern. Andernfalls müssen sie Plätze bei der Konkurrenz buchen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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