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München - Paris für 38 Euro: Unterschiedlich hohe Mautkosten im EM-Gastgeberland

Archivmeldung vom 09.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Péage de Dole-Choisey auf der A 39.
Péage de Dole-Choisey auf der A 39.

Foto: TCY
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Fußball-Fans, die mit dem Pkw zur Fußball-EM anreisen, müssen auf fast allen französischen Autobahnen Mautgebühren bezahlen. So kostet etwa die einfache Strecke von München nach Paris knapp 38 Euro. Deutlich günstiger wird es für Berliner oder Kölner: Sie zahlen, wenn sie die kürzeste Strecke über Belgien wählen, nur rund 13 Euro. Bei Wohnmobilen können die Kosten mehr als doppelt so hoch ausfallen. Zum Vorrundenspiel nach Lille nahe der belgischen Grenze kommt man dafür ganz ohne Mautgebühren. Für die Strecke Lille - Paris bezahlen Pkw-Fahrer rund 16 Euro, Wohnmobilisten bis zu rund 57 Euro.

Autofahrer müssen die Kosten beim Wechseln oder Verlassen der Autobahn begleichen. Auf einigen Teilstrecken fällt unabhängig von der gefahrenen Strecke eine Pauschalgebühr an. Der ADAC empfiehlt, unbedingt eine Kreditkarte mitzunehmen, da mit Personal besetzte Mautstationen immer seltener werden und die Kassenautomaten meist keine Scheine akzeptieren. EM-Urlauber sollten an Mautstationen die mit "t" gekennzeichneten Zahlstellen meiden: Sie sind Kunden des elektronischen "Télépage-Systems" vorbehalten.

In welche Mautkategorie ein Fahrzeug fällt, hängt vom zulässigen Gesamtgewicht und der Gesamthöhe ab. Zur Gesamthöhe zählen alle festen Aufbauten wie zum Beispiel Aggregate von Klimaanlagen, nicht jedoch Dachboxen, Antennen oder Beleuchtungseinrichtungen.

An Zahlstellen ohne Personal kann es zu falschen Höhenmessungen kommen. Dadurch wird das Fahrzeug in eine höhere und somit teurere Kategorie eingestuft. Deshalb rät der Club, die Kategorie sofort zu überprüfen und im Zweifelsfall über die Gegensprechanlage Mautpersonal zu rufen, um den Fehler zu klären. Sollte dies wegen Sprachschwierigkeiten nicht gelingen, können Reisende die Quittung und eine Kopie des Fahrzeugscheins bei der Autobahnbetreibergesellschaft einreichen, um die fehlerhafte Buchung zu reklamieren.

Generell gilt an Mautstationen: rechtzeitig einordnen, niemals wenden, nicht durch bereits offene Schranken fahren. Hilfe-Knopf drücken, falls die Zahlung nicht möglich ist.

Quelle: ADAC (ots)

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