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Künstliche Intelligenz in der Geldwäscheprävention: Neue Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsführer ab 2025

Freigeschaltet am 05.05.2025 um 06:31 durch Sanjo Babić
Bild: S&P Unternehmerforum GmbH Fotograf: S+P Seminare
Bild: S&P Unternehmerforum GmbH Fotograf: S+P Seminare

Unternehmen setzen zunehmend auf KI-Systeme in der Geldwäscheprävention. Doch die EU-AI-Verordnung und die neue AML-Verordnung bringen Compliance Officer und Geschäftsführer 2025 in eine doppelte Haftungsverantwortung.

Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in AML-Prozesse verändert die Anforderungen an Geldwäscheprävention grundlegend. Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLR) und der AI Act treten 2025 in Kraft - und stellen insbesondere Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte und Geschäftsführer vor komplexe rechtliche und technische Herausforderungen.

Wer zukünftig automatisierte KI-Systeme zur Kundenidentifikation oder Transaktionsüberwachung einsetzt, muss deren Risiken regulatorisch bewerten, intern dokumentieren und nachvollziehbar prüfen - oder persönlich haften.

Neue regulatorische Anforderungen ab 2025

1. EU-AI Act: Hochrisiko-KI in der Geldwäscheprävention

  • KI-Systeme zur Identifizierung von Kunden (KYC), Transaktionsüberwachung und PEP-/Sanktionslistenprüfung gelten als "Hochrisiko-KI".
  • Unternehmen müssen die Systeme technisch nachvollziehbar dokumentieren - inklusive Datengrundlage, Modelllogik und Entscheidungsgrenzen.
  • Es gelten neue Audit- und Transparenzpflichten: Jede automatisierte Bewertung muss manuell nachvollziehbar gemacht werden.
  • Compliance Officer haften, wenn KI-Systeme falsche Risikoeinstufungen erzeugen und keine ausreichenden Kontrollmechanismen bestehen.

2. AMLR: Verschärfte KYC-Pflichten und persönliche Haftung

  • Die neue EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) ersetzt ab 2025 nationale Gesetze und gilt unmittelbar für Banken, Wertpapierinstitute und Zahlungsdienstleister.
  • Zentrale Neuerung: erweiterte KYC-Pflichten - Unternehmen müssen bei jedem Kunden eine risikobasierte Identitätsprüfung durchführen, inkl. kontinuierlicher Überwachung.
  • Für Hochrisikokunden ist verpflichtend eine Enhanced Due Diligence (EDD) erforderlich.
  • Fehlerhafte oder lückenhafte KYC-Verfahren - insbesondere durch nicht validierte KI-Modelle - gelten als Organisationsverschulden.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten liegt bei den Geldwäschebeauftragten und der Geschäftsleitung.

3. Compliance & Haftung: Neue Führungsaufgaben in der Regulatorik

  • Die Kombination von KI und AML-Prozessen verlangt eine interdisziplinäre Governance-Struktur - Technik, Recht und Aufsicht müssen zusammenspielen.
  • Compliance Officer haften bei fehlenden Prüfprozessen oder unklarer Risikoverteilung - auch bei ausgelagerten AML-Systemen.
  • Die Anforderungen an technisches und regulatorisches Verständnis steigen deutlich: Begriffe wie Explainable AI, Modellvalidierung oder Bias Detection gehören künftig zur Basiskompetenz.
  • Auch Vorstände und Aufsichtsrätesind in der Pflicht, eine funktionsfähige Compliance-Struktur sicherzustellen

4. Handlungsempfehlungen für das Management und Compliance Officer

  • Verantwortlichkeiten klären: Governance-Strukturen für KI-gestützte AML-Systeme definieren und Rollen dokumentieren.
  • Risikobewertungen und Validierungspflichten ernst nehmen: Jede eingesetzte KI muss einem internen Audit und einer nachvollziehbaren Risikoanalyse unterzogen werden.
  • KYC-Prozesse modernisieren: Risikoklassifizierung und kontinuierliche Kundenüberwachung müssen 2025 regulatorischen Standards entsprechen.
  • Schulungen frühzeitig einplanen: Compliance-Verantwortliche benötigen nicht nur rechtliches, sondern auch technisches Verständnis.

Fazit: Compliance braucht KI-Kompetenz - und klare Haftungsgrenzen

Ab 2025 verändert sich der Compliance-Alltag grundlegend. Die direkte Wirksamkeit der AML-Verordnung und des AI Acts verschärft die Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsleitung. Wer KI nutzt, ohne ihre Risiken zu kennen und kontrollieren zu können, gefährdet nicht nur das Unternehmen - sondern haftet persönlich.

Nur wer jetzt in Schulungen und E-Learnings für Mitarbeiter, Governance-Strukturen und Validierungsprozesse investiert, kann Haftungsrisiken wirksam begrenzen - und die Chancen der digitalen Transformation sicher nutzen.

Quelle: S&P Unternehmerforum GmbH (ots)

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