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Künstliche Intelligenz in der Geldwäscheprävention: Neue Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsführer ab 2025

Archivmeldung vom 05.05.2025

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2025 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: S&P Unternehmerforum GmbH Fotograf: S+P Seminare
Bild: S&P Unternehmerforum GmbH Fotograf: S+P Seminare

Unternehmen setzen zunehmend auf KI-Systeme in der Geldwäscheprävention. Doch die EU-AI-Verordnung und die neue AML-Verordnung bringen Compliance Officer und Geschäftsführer 2025 in eine doppelte Haftungsverantwortung.

Die zunehmende Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in AML-Prozesse verändert die Anforderungen an Geldwäscheprävention grundlegend. Die neue EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLR) und der AI Act treten 2025 in Kraft - und stellen insbesondere Compliance Officer, Geldwäschebeauftragte und Geschäftsführer vor komplexe rechtliche und technische Herausforderungen.

Wer zukünftig automatisierte KI-Systeme zur Kundenidentifikation oder Transaktionsüberwachung einsetzt, muss deren Risiken regulatorisch bewerten, intern dokumentieren und nachvollziehbar prüfen - oder persönlich haften.

Neue regulatorische Anforderungen ab 2025

1. EU-AI Act: Hochrisiko-KI in der Geldwäscheprävention

  • KI-Systeme zur Identifizierung von Kunden (KYC), Transaktionsüberwachung und PEP-/Sanktionslistenprüfung gelten als "Hochrisiko-KI".
  • Unternehmen müssen die Systeme technisch nachvollziehbar dokumentieren - inklusive Datengrundlage, Modelllogik und Entscheidungsgrenzen.
  • Es gelten neue Audit- und Transparenzpflichten: Jede automatisierte Bewertung muss manuell nachvollziehbar gemacht werden.
  • Compliance Officer haften, wenn KI-Systeme falsche Risikoeinstufungen erzeugen und keine ausreichenden Kontrollmechanismen bestehen.

2. AMLR: Verschärfte KYC-Pflichten und persönliche Haftung

  • Die neue EU-Geldwäscheverordnung (AMLR) ersetzt ab 2025 nationale Gesetze und gilt unmittelbar für Banken, Wertpapierinstitute und Zahlungsdienstleister.
  • Zentrale Neuerung: erweiterte KYC-Pflichten - Unternehmen müssen bei jedem Kunden eine risikobasierte Identitätsprüfung durchführen, inkl. kontinuierlicher Überwachung.
  • Für Hochrisikokunden ist verpflichtend eine Enhanced Due Diligence (EDD) erforderlich.
  • Fehlerhafte oder lückenhafte KYC-Verfahren - insbesondere durch nicht validierte KI-Modelle - gelten als Organisationsverschulden.
  • Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Pflichten liegt bei den Geldwäschebeauftragten und der Geschäftsleitung.

3. Compliance & Haftung: Neue Führungsaufgaben in der Regulatorik

  • Die Kombination von KI und AML-Prozessen verlangt eine interdisziplinäre Governance-Struktur - Technik, Recht und Aufsicht müssen zusammenspielen.
  • Compliance Officer haften bei fehlenden Prüfprozessen oder unklarer Risikoverteilung - auch bei ausgelagerten AML-Systemen.
  • Die Anforderungen an technisches und regulatorisches Verständnis steigen deutlich: Begriffe wie Explainable AI, Modellvalidierung oder Bias Detection gehören künftig zur Basiskompetenz.
  • Auch Vorstände und Aufsichtsrätesind in der Pflicht, eine funktionsfähige Compliance-Struktur sicherzustellen

4. Handlungsempfehlungen für das Management und Compliance Officer

  • Verantwortlichkeiten klären: Governance-Strukturen für KI-gestützte AML-Systeme definieren und Rollen dokumentieren.
  • Risikobewertungen und Validierungspflichten ernst nehmen: Jede eingesetzte KI muss einem internen Audit und einer nachvollziehbaren Risikoanalyse unterzogen werden.
  • KYC-Prozesse modernisieren: Risikoklassifizierung und kontinuierliche Kundenüberwachung müssen 2025 regulatorischen Standards entsprechen.
  • Schulungen frühzeitig einplanen: Compliance-Verantwortliche benötigen nicht nur rechtliches, sondern auch technisches Verständnis.

Fazit: Compliance braucht KI-Kompetenz - und klare Haftungsgrenzen

Ab 2025 verändert sich der Compliance-Alltag grundlegend. Die direkte Wirksamkeit der AML-Verordnung und des AI Acts verschärft die Haftungsrisiken für Compliance Officer und Geschäftsleitung. Wer KI nutzt, ohne ihre Risiken zu kennen und kontrollieren zu können, gefährdet nicht nur das Unternehmen - sondern haftet persönlich.

Nur wer jetzt in Schulungen und E-Learnings für Mitarbeiter, Governance-Strukturen und Validierungsprozesse investiert, kann Haftungsrisiken wirksam begrenzen - und die Chancen der digitalen Transformation sicher nutzen.

Quelle: S&P Unternehmerforum GmbH (ots)

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