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Graffiti an Kirchenmauer

Archivmeldung vom 08.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de
Bild: einstellungstest-polizei-zoll.de / pixelio.de

Romantisch und doch strafbar. Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro richtete ein offenbar verliebter Graffitisprayer in der Nacht von Samstag (05.03.) auf Sonntag (06.03.) an. An die Wand der Hünfelder Jakobuskirche in der Straße "Kirchplatz" malte er mit Sprühfarbe in Rosa den Schriftzug "LOVE C+J =". Als Ergebnis dieser romantischen Gleichung setzte er ein Herz in gleicher Farbe.

Zur Nachahmung ist diese Art der Liebeserklärung nicht empfohlen. Für eine solche sogenannte "Gemeinschädliche Sachbeschädigung" sieht das Gesetz ein Strafmaß von Geld- bis hin zu Freiheitsstrafe vor. Außerdem muss ein ertappter Täter die Kosten für die Beseitigung seiner Arbeit tragen. Da ist es günstiger, ganz klassisch einen Liebesbrief zu schreiben. Damit erreicht man gewiss die geliebte Person und richtet bestimmt keinen Schaden an.

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen - Fulda (Hünfeld, Hilders) (ots)

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