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Pforzheim: Zoll beschlagnahmt verbotene Plastiktrinkhalme

Archivmeldung vom 09.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Hauptzollamt Karlsruhe
Bild: Hauptzollamt Karlsruhe

Neben der Erhebung von Steuern und Abgaben ist der Zoll auch im Bereich Verbraucherschutz, dem Schutz für Mensch, Wirtschaft und Umwelt tätig. In diesem Zusammenhang führte das bestehende Verbot zum Inverkehrbringen von Einwegplastikprodukten dazu, dass beim Zollamt Pforzheim eine Postsendung aus Großbritannien mit 5.000 Plastiktrinkhalmen, die an ein Restaurant im Enzkreis adressiert war, beschlagnahmt wurde.

"Seit Juli 2021 ist die Einwegkunststoff-Verbotsverordnung (EWK-VerbotsV) in Kraft, die die Einfuhr von Trinkhalmen aus Kunststoff generell verbietet", so Matthias Götz, Leiter des Zollamts Pforzheim. "Der Vorgang wird nun an die zuständige Marktüberwachungsbehörde, hier die Stadt Pforzheim, zur Entscheidung und ggf. Bebußung abgegeben", so Götz weiter.

Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe (ots)

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