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Rechtsprechung in Israel: Hitler macht reich

Archivmeldung vom 04.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Adolf Hitler Bild: Bundesarchiv, Bild 183-S33882 / CC-BY-SA / de.wikipedia.org
Adolf Hitler Bild: Bundesarchiv, Bild 183-S33882 / CC-BY-SA / de.wikipedia.org

Am teuersten kommen in Israel Beleidigungen zu stehen, die mit Nazismus oder dem Dritten Reich verbunden sind, berichtet die Tageszeitung Israel HaYom nach einer Analyse der letzten Gerichtsurteile in Fällen von Beleidigung in Israel.

Die deutsche Ausgabe des russischen online Magazins "Sputnik" schreibt weiter: "So musste ein Israeli, der einen anderen „Hitler“ genannt hatte, 100.000 Schekel (umgerechnet etwa 23.720 Euro) an den Kläger auszahlen und 47.000 Schekel (11.153 Euro) Gerichtskosten erstatten.

Ein anderer Israeli, der mit dem Namen des SS-Offiziers Adolf Eichmann, der an der Verfolgung und Vernichtung der Juden maßgeblich beteiligt gewesen war,  beleidigt worden war, bekam nur 15.000 Schekel (3.558 Euro) Schadenseratz.

Rassistische Beleidigungen kosten einen Angeklagten weniger: Für den „schmutzigen Äthiopier“ oder den „Araber“ musste nur 35.000 (8.298 Euro) gezahlt werden, ebenso viel wie für Beschimpfungen à la „Dreck“, „Bösewicht“ oder „Räuber“.

Beleidigungen wie „Satan“, „Lügner“ und „Arschloch“ kosten jeweils 10.000, 8.000 und 5.000 Schekel (2.400, 1.900 und 1.200 Euro)."

Quelle: Sputnik (Deutschland)

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