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Polizei Brandenburg: „eigene Interpretation des ‚bewegten Mannes’“

Archivmeldung vom 26.06.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Screenshot Facebook "Polizei Brandenburg"
Bild: Screenshot Facebook "Polizei Brandenburg"

Der „nackte Mann“ mal anders! So entdeckten Polizeibeamte einen hitzeempfindlichen Herren im Landkreis Märkisch-Oderland. Er hatte quasi „nur noch Schuhe an…“, heißt es im Polizeibericht auf Facebook.

Weiter ist darin zu lesen: "Unsere Kollegen waren zunächst etwas sprachlos, aber immerhin hielt sich der Mann an die Helmpflicht bei seiner eigenen Interpretation des "bewegten Mannes"

Seine Begründung: „Et is halt warm, wa?“

Dem konnten wir nicht widersprechen, baten ihn aber dennoch seine Hose anzuziehen und ließen ihn dann seine Fahrt fortsetzen.

Grundsätzlich ist das Nacktsein oder Nacktfahren nicht verboten… ABER: wenn sich andere Personen dadurch gestört fühlen, kann es zu einer Ordnungswidrigkeitenanzeige kommen (§118 OwiG).
Dem Herrn weiterhin gute Fahrt."

Quelle: Polizei Brandenburg

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