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Hessen: Frau erschlägt Schlange im Garten

Archivmeldung vom 06.07.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.07.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ringelnatter (Natrix natrix) Bild: Marek Szczepanek / de.wikipedia.org
Ringelnatter (Natrix natrix) Bild: Marek Szczepanek / de.wikipedia.org

Selbstanzeigen nach Tötungsdelikten kommen vor, sind aber sicherlich nicht üblich. Mit einer solchen Ausnahme der besonderen Art wurde am Mittwoch (6.7.) gegen 7 Uhr eine Polizeistreife in der Merianstraße konfrontiert.

Die Anruferin teilte der Wache mit, dass sie soeben eine Schlange im Garten mit einem Spaten erschlagen habe. Die eingesetzten Beamten staunten nicht schlecht, als sie den Tatort betraten. Das Corpus Delicti entpuppte sich als eine tote Ringelnatter, die zudem trächtig gewesen war. Der 68-jährigen Frau war offenbar nicht bewusst, dass diese Natterart in Deutschland unter besonderem Schutz steht und weder gestört, noch gefangen und schon gar nicht getötet werden darf. Den Beamten blieb nichts anderes übrig, als gegen die Arglose ein Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz und das Tierschutzgesetz in die Wege zu leiten. Da die Beschuldigte nur zu Besuch war und in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, wurde durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1000 Euro verfügt.

Die Ringelnatter, meist von grauer, brauner oder grüner Färbung mit auffälligen gelblichen Flecken am Hinterkopf, kann bis zu 140 cm lang werden und ist für den Menschen vollkommen ungefährlich. Sollten Sie sich bei Antreffen einer Schlange nicht sicher sein und fühlen sich gefährdet, provozieren Sie das Tier nicht, beobachten Sie sein Verhalten und verständigen Sie die Polizei.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen (ots)

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