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Koblenz: Blinde Frau aus Supermarkt geworfen

Archivmeldung vom 23.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Die drei bekannten Punkte auf einer Blindenbinde
Die drei bekannten Punkte auf einer Blindenbinde

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Koblenz ist eine blinde Frau am Samstag aus einem Lebensmitteldiscounter geworfen worden. Wie die Polizei mitteilte, war der Grund für den Rausschmiss, dass sie ihren Hund beim Einkauf bei sich führte.

Grundsätzlich dürfen Hunde nicht in Lebensmittelgeschäfte mitgeführt werden, dies sieht die bundeseinheitliche Lebensmittelhygieneverordnung vor. Genau in dieser Vorschrift ist allerdings auch die Ausnahme für Blindenführhunde geregelt. Demnach dürfen diese EU-weit in Geschäfte, welche auch offene Lebensmittel verkaufen, mitgeführt werden. Die Polizei führte mit der Filialleiterin ein Aufklärungsgespräch. Die Chefin bestand auf ihr Hausrecht, wollte allerdings eine generelle Klärung mit der Geschäftsleitung des Discounters herbeiführen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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