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Unglücksfall beim Nachtumzug der Hexen in Eppingen

Archivmeldung vom 05.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de
Bild: Timo Klostermeier / pixelio.de

Was während des Nachtumzuges in Eppingen als Scherz begann, führte bei einer 18-Jährigen zu mittelschweren Verbrühungen.

Am Samstag fand in Eppingen der alljährliche Nachtumzug der Hexen statt. Eine der Hexengruppen führte auf einem Ziehwagen einen Brühkessel mit integriertem Holzofen mit sich. Der Kessel war mit heißem Wasser gefüllt, der Ofen mittels Holz befeuert. Gegen 21.00 Uhr zogen die Hexen an einer Zuschauergruppe vorbei, die mit den Mitgliedern dieser Hexengruppe zu scherzen begann und eine junge Frau den Hexen "aushändigte". Worauf die 18-Jährige von Mitgliedern der Hexengruppe über diesen Kessel mit dem heißen Wasser gehalten wurde. Ersten Zeugenaussagen zufolge gerieten die Beine der Geschädigten aus bisher unbekannten Gründen bis zu den Kniekehlen in das heiße Wasser. Andere Zeugen sprechen von der Möglichkeit, dass die Verbrühungen vom aufsteigenden Dampf oder Spritzwasser verursacht worden sein könnten. Die aus Rheinstetten bei Karlsruhe stammende junge Frau zog sich dabei Verbrühungen/Verbrennungen zweiten Grades zu. Die Ermittlungen / Vernehmungen zum genauen Ablauf des Vorfalls dauern an. Als die Geschädigte zu schreien begann, wurde sie am Straßenrand abgesetzt, die Hexen zogen weiter. Nach der Erstversorgung in einem nahegelegenen Krankenhaus wurde die junge Frau in eine Hautklinik verlegt. Der Kessel wurde sichergestellt, die Personalien eines Teils der Hexengruppe sind bekannt. Die Ermittlungen über den genauen Hergang des Vorfalls sowie den daran beteiligten Mitgliedern der Hexengruppe dauern an. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn und das Polizeipräsidium Heilbronn gehen nach momentanem Stand von einer fahrlässigen Körperverletzung und möglicher unterlassener Hilfeleistung aus. Darüber hinaus werden Ermittlungen hinsichtlich Genehmigungen / Abnahmen / Überprüfungen der Ausrüstung und des Betriebs der mitgeführten Fahrzeuge/Gerätschaften geführt.

Quelle: Polizeipräsidium Heilbronn (ots)

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