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Vorladung wegen Drogendelikts bei Vorladung wegen Drogendelikts

Archivmeldung vom 09.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de
Bild: Gabi Schoenemann / pixelio.de

Richtig dumm lief es am Dienstagabend für einen 32- jährigen aus Homberg/Ohm als er einer Vorladung zu einer polizeilichen Vernehmung nachkam und bei der Polizeistation Alsfeld vorfuhr. Dort vernahm ihn ein Beamter wegen eines Drogendeliktes, weswegen der 32jährigen verdächtigt wurde.

Während der Vernehmung schöpfte der Ermittler erneut den Verdacht, dass der Vorgeladene aktuell wieder unter Drogeneinfluss stand. Ein entsprechender Drogenschnelltest bestätigte den Verdacht. Der Konsument musste sich einer Blutentnahme unterziehen und sein Fahrzeug stehen lassen. Ihm wird nun ein erneuter Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des Fahrens unter Betäubungsmitteleinfluss vorgeworfen.

Jetzt wird´s kompliziert: Wegen des Drogendelikts bei der Vorladung wegen eines Drogendelikts bekommt der Mann wieder eine Vorladung. Das heißt dann: Eine Vorladung wegen Drogendelikts bei Vorladung wegen Drogendelikts.

Quelle: Polizei Vogelsberg (Alsfeld, Lauterbach) (ots)

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