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Ohio: Polizist wendet Elektroschocker gegen Neunjährigen an

Archivmeldung vom 14.03.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der X-26-TASER mit einem Lichtbogen zwischen seinen beiden Elektroden.
Der X-26-TASER mit einem Lichtbogen zwischen seinen beiden Elektroden.

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In der 2.000 Einwohner umfassenden Gemeinde Sterling im US-Bundesstaat Ohio hat ein Polizist zweimal einen Elektroschocker gegen einen neunjährigen Jungen angewendet, weil dieser nicht zur Schule gehen wollte. Nachdem der Junge beschlossen hatte, die Schule zu schwänzen, rief seine Mutter US-Medienberichten zufolge die Polizei. Der Beamte versuchte zunächst vergeblich, das Kind zum Schulbesuch zu überreden. Nachdem der Mann dem Jungen mit dem Polizeirevier drohte, flehte dieser seine Mutter an, lieber doch zur Schule gehen zu wollen. Daraufhin habe ihm die Mutter mitgeteilt, dass diese Einsicht zu spät käme.

Weil mehrere Warnungen des Polizisten nicht fruchteten, zog der Gesetzeshüter das Kind von der Couch, woraufhin sich der Junge "auf den Boden fallenlassen und sich ihm mit seinem ganzen Eigengewicht entgegengestemmt" habe. Zudem versteckte der Neunjährige seine Hände, um nicht in Handschellen gelegt zu werden. Der Polizist zückte schließlich einen sogenannten Taser und richtete diesen in Form eines Warnschusses zunächst gegen die Decke. Schließlich setzte der Ordnungshüter die Elektropistole zweimal gegen den Jungen ein, weil dieser nicht von seinem Widerstand abzubringen war. Ärzte stellen bei dem Kinder später jedoch keine Verletzungen fest. Die Mutter bedauerte hinterher den Vorfall und gab an, dass sie nicht mit dem Einsatz eines Tasers gerechnet habe. Der Polizist trat kurz nach dem Zwischenfall zurück, gab jedoch die schlechte Bezahlung als Kündigungsgrund an.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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