Stolzenau-Einbruch war ein Ausbruch
Archivmeldung vom 12.12.2017
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittAm Sonntagmorgen, 10.12.2017, gegen 05.55 Uhr wurde die Polizei alarmiert, weil die Bewohnerin eines Hauses in Stolzenau einem Einbrecher gegenüber gestanden hatte. Der Täter war offenbar daraufhin durch ein Fenster geflüchtet.
Bei der ersten Inaugenscheinnahme stellten die Polizeibeamten vor Ort ein vermutlich aufgebrochenes Fenster fest. Durch dieses war nach Angaben der Geschädigten auch der Täter wieder verschwunden. Bei der Flucht hatte der schwarz gekleidete Mann seine Schuhe zurückgelassen. Gegen 09.30 Uhr kontrollierten Beamte des Kommissariates Stolzenau eine Person, die sich im Vorraum der Volksbank Stolzenau aufhielt - der Mann trug keine Schuhe. Die Geschichte, die der 19-jährige Bielefelder den Polizisten erzählte, ließ diese doch sehr schmunzeln. Der junge Mann hatte die Nacht bei der Tochter des Hauses verbracht und stand in den Morgenstunden im Hausflur plötzlich der Mutter gegenüber. Voller Panik riss er ein Fenster auf, sprang hinaus und flüchtete - ohne Schuhe. Dabei beschädigte er das Fenster leicht. Seine Schuhe erhielt der nächtliche Besucher nach der Überprüfung seiner Geschichte natürlich zurück. Für die Beamten der Stolzenauer Dienststelle ist der Vorgang damit abgeschlossen. Fazit: Nicht jeder Ausbruch ist verboten.
Quelle: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg (ots)