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Kuriose Fälle vor deutschen Gerichten

Archivmeldung vom 27.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein Empfänger des Arbeitslosengeldes Hartz IV muss auch dann zu einem Gespräch in die Arbeitsagentur kommen, wenn er dafür in beschädigter Kleidung seine Wohnung verlassen muss. Nach einem Urteil des Koblenzer Sozialgerichts ist der Betroffene dazu verpflichtet, „ausreichend Kleidung vorrätig zu halten, um jederzeit Termine außerhalb seiner Wohnung wahrnehmen zu können“.

Das Magazin Reader’s Digest berichtet in seiner Mai-Ausgabe über dieses und ähnliche kuriose Urteile aus dem Alltagsleben. Im vorliegenden Fall hatte der Mann den Termin bei der Arbeitsagentur zwei Mal abgesagt, weil an seiner einzigen Hose in beiden Fällen der Reißverschluss kaputt war.

Reader’s Digest zeigt im aktuellen Heft unter dem Titel „Alles was Recht ist“ zahlreiche Fälle auf, mit denen sich deutsche Gerichte immer wieder beschäftigen müssen. So verklagte ein Ehepaar eine Fluggesellschaft auf „Reisemangel“, weil auf dem Rückflug von Südafrika nach Deutschland ein Fluggast in der Business-Class so laut geschnarcht hatte, dass ein ruhiger Schlaf unmöglich gewesen sei. Doch die Hoffnung des Paars, den finanziellen Aufschlag für die Business-Class wieder ausbezahlt zu bekommen, zerstörte sich. Das Amtsgericht Frankfurt/Main urteilte, dass „Schnarchen klassenunabhängig ist“.


Ohne Erfolg war auch die Klage eines Mannes, der viele Jahre nach einer außerehelichen Affäre versuchen wollte, sich Kosten von rund 100.000 Euro mittels Steuererklärung zurückzuholen. Diesen Betrag hatte er an die Freundin seiner Geliebten bezahlt, die ihm damit drohte, den Seitensprung öffentlich zu machen. Nun wollte sich der untreue Mann das Geld zumindest teilweise als „außergewöhnliche Belastung“ vom Finanzamt zurückholen. Sein Argument: Er habe die Erpressungsgelder bezahlt, um seine herzkranke Frau nicht zu gefährden. Doch der Bundesfinanzhof lehnte es ab, dass der Staat die Folgekosten der verhängnisvollen Affäre übernimmt. Absetzbar seien allenfalls Kosten, die ohne sein Zutun entstanden wären. Und das wäre zum Beispiel der Fall gewesen, wenn seine Frau entführt und Lösegeld erpresst worden wäre.


Mehr Glück mit dem Richter hatte hingegen eine Frau, die mit allen Mitteln versuchte, ihren Traummann zurück zu gewinnen. Sie hatte eine selbst ernannte Hexe damit beauftragt, die erloschene Liebesglut neu zu entfachen. Obwohl die Frau dafür 1000 Euro als Vorkasse bezahlte und annahm, dass der Mann nun eifrig behext werde, kam der Verflossene nicht zurück. Als die Frau ihr Geld zurück wollte, gab ihr das Landgericht München recht. Argument der Richter: Liebeszauber ist objektiv unmöglich.


Hingegen hatte ein selbst ernannter Künstler wenig Erfolg, als er gemäß des Mietvertrags vor dem Auszug seine Wohnung renovierte, sie dabei aber in Lila, Türkis, Rot und Schwarz anstrich. Der Vermieter wollte das nicht hinnehmen und beharrte auf „vernünftigen Farben“. Das Landgericht Berlin sah es genauso. Bei den gewählten Farben sei die „allgemeine Geschmacksgrenze“ eindeutig überschritten.


Quelle: Pressemitteilung Reader’s Digest Deutschland

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