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130.000 Euro im Wassernapf gefunden

Archivmeldung vom 10.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als ein Langenfelder Ehepaar am 08. Dezember, gegen 15.00 Uhr, von einem Spaziergang mit seinem Hund heimkehrte und auf der Gartenterrasse das Tier tränken wollte, stellte es fest, dass das Trinkgefäß des Vierbeiners entleert und an einen anderen Platz gestellt worden war.

Statt des Wassers steckte nun eine unbekannte Mappe darin. Vorsichtig öffnete das Ehepaar diese und war nicht wenig überrascht, dass es dort mehrere, mit Original Bankbanderolen versehene Geldpäckchen fand. Beim Nachzählen der 500 er Scheine ergab sich eine Gesamtsumme von 130000 €uro. Für die Langenfelder überhaupt keine Frage, dass dieser Fund, der keinesfalls zufällig auf dem umzäunten Gelände gelandet sein konnte, umgehend in amtliche Verwahrung zu geben war. Also wurde die Langenfelder Wache benachrichtigt. Beamte des Kriminalkommissariates stellten, nach umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen, die Fundsache sicher und asservierten sie vorübergehend im Langenfelder Dienstgebäude. Während schon erste Ermittlungen anliefen, wo könnte das Geld herstammen ( ? ), gab es entsprechende Straftaten im hiesigen oder angrenzenden Bereich ( ? ), ging bei den Findern ein Anruf ein. Eine betagte Nachbarin fragte nach dem Geld, dass sie nachmittags, aus Sicherheitsgründen, auf der Terrasse der Nachbarn deponiert hatte. Sie erwartete Besuch, und wollte nicht soviel Geld im Haus haben!

Wenn auch die Ermittlungen zu den Gesamtumständen noch andauern, so kann die Kreispolizei nur dringend davon abraten, Bargeldbeträge in dieser Größenordnung in den eigenen vier Wänden zu lagern. Solche Geldbeträge gehören einfach in den Tresor der Bank des Vertrauens. Nicht nur erwartetem Besuch gegenüber sollte man ein gesundes Misstrauen entgegenbringen. Gerade der ungebetene Besucher würde sich wahrscheinlich diebisch über eine solche Beute freuen. Hier sind auch Angehörige in der Pflicht, entsprechend beratend auf ihre betagten Familienmitglieder einzuwirken.

Quelle: Polizei Mettmann

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