Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen
Freigeschaltet
am 11.09.2025 um 10:00
durch Sanjo Babić
Die Schweizer Polizei darf künftig bei Fahndungen nicht mehr die Hautfarbe von Tatverdächtigen nennen. Das wurde den Beamten nun offiziell vom Bundesamt für Polizei verboten. Doch das Verbot erschwert nicht nur die Arbeit der Polizei – sondern trägt auch dazu bei, die Bürger über die Täterherkunft weiter im Unklaren zu lassen. Ein Kommentar von AUF1-Korrespondent Stefan Thöny – direkt aus der Schweiz.
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