Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Lifestyle Fernsehen Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen

Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen

Freigeschaltet am 11.09.2025 um 10:00 durch Sanjo Babić
Bild: AUF1 / Eigenes Werk
Bild: AUF1 / Eigenes Werk

Die Schweizer Polizei darf künftig bei Fahndungen nicht mehr die Hautfarbe von Tatverdächtigen nennen. Das wurde den Beamten nun offiziell vom Bundesamt für Polizei verboten. Doch das Verbot erschwert nicht nur die Arbeit der Polizei – sondern trägt auch dazu bei, die Bürger über die Täterherkunft weiter im Unklaren zu lassen. Ein Kommentar von AUF1-Korrespondent Stefan Thöny – direkt aus der Schweiz.

Schweizer Polizei darf Hautfarbe von Verdächtigen nicht mehr nennen

Quelle: AUF1

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte bangui in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige