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Montag, 20. Juni 2005, 19.25 Uhr in "WISO"

Archivmeldung vom 20.06.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.06.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Versicherer tricksen Geschädigte aus. Autoversicherer versuchen, das Recht auf Sachverständigen zu umgehen. Nach einem Verkehrsunfall haben geschädigte Autofahrer das Recht, einen KfZ-Sachverständigen zu beauftragen. Dieses Recht versuchen einige Autoversicherer zu umgehen. Das zeigt eine "WISO"-Stichprobe.

Fünf von sechs Versicherungskonzernen erteilten den "WISO"-Testern falsche Auskünfte. Vier Versicherer rieten, eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Dadurch verzichtet der Geschädigte auf einen neutralen Sachverständigen. Die Werkstatt regelt die Schadensbehebung dann direkt mit der Versicherung. Der Geschädigte verliert so Einfluss auf den Umfang und die Art der Reparaturen. Werkstatt und Versicherung können zum Beispiel vereinbaren, dass nur Teillackierungen durchgeführt und gebrauchte Teile oder Teile von Fremdherstellern eingebaut werden. Ob dann das Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt wird, ist fraglich. Ohne neutralen Gutachter laufen Geschädigte außerdem Gefahr, dass die gegnerische Versicherung die unfallbedingte Wertminderung, die bei einem späteren Verkauf des Wagens droht, nicht berücksichtigt. Die Auskünfte zur Auswahl der Werkstatt und zum Recht auf einen Mietwagen beantworteten alle Versicherungen richtig: Der Geschädigte darf die Reparaturwerkstatt frei wählen und sich einen Mietwagen nehmen. Allerdings darf die Versicherung verlangen, dass er diesen eine PS-Klasse niedriger auswählt. Mehr Informationen am Montag, 20. Juni 2005, 19.25 Uhr in "WISO". Es moderiert Michael Opoczynski

Quelle: Pressemitteilung "ZDF"

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