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Finanzielle Entschädigungen für Deutschlands Gastgewerbe: Bund der Gastfreundschaft und Gansel Rechtsanwälte starten gemeinsame Initiative

Archivmeldung vom 01.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Schadenersatz, Klage, Korrupte Richter (Symbolbild)
Schadenersatz, Klage, Korrupte Richter (Symbolbild)

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Bund der Gastfreundschaft und Gansel Rechtsanwälte, Deutschlands größte Verbraucherschutzkanzlei, haben sich zusammengetan, um finanzielle Entschädigungen für die krisengeplagte Gastronomie- und Hotellerie-Wirtschaft durchzusetzen.

Ziel ist, Schadensersatzansprüche aufgrund Corona-bedingter Betriebsschließungen gegenüber den Bundesländern geltend zu machen. Interessierte Unternehmer können sich ab sofort und ohne jegliches Kostenrisiko unter gansel-rechtsanwaelte.de/corona für die Aktion anmelden.

Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie sind in vielen Bereichen des Lebens noch zu spüren. Politik und Behörden griffen spätestens ab März zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung zu drastischen Maßnahmen. Der Umsatz des deutschen Gastgewerbes brach daraufhin laut DEHOGA allein im April um ca. 76 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat ein, in vielen Bereichen lagen die Verluste sogar bei über 90 Prozent. Erste Betriebe mussten infolgedessen bereits schließen und zehntausende weitere könnten folgen. Dabei ist das Gastgewerbe mit mehr als 220.000 Betrieben, ca. 2,4 Mio. Beschäftigten und einem Gesamtumsatz von etwa 90 Mrd. Euro im Jahr 2019 einer der wichtigsten Wirtschaftszweige Deutschlands.

Patrick Rüther, Mitgründer des Bundes der Gastfreundschaft: "Um eine unkontrollierbare Virus-Ausbreitung zu verhindern, waren die von der Politik getroffenen Einschränkungen sicher angemessen und sinnvoll. Aber obwohl alle Bürgerinnen und Bürger davon profitierten, wurde die Rechnung nicht fair aufgeteilt. Ganz besonders das Gastgewerbe mit seinen Restaurants, Bars, Caterern, Eventveranstaltern und Hotels musste bisher die Last tragen - und trägt sie auch weiterhin."

Klagen auf Entschädigung - völlig ohne Kostenrisiko

Da nach wie vor für große Teile der Gastronomiebranche die wirtschaftliche Perspektive fehlt, gehen die Gastronomen nun gemeinsam mit der auf zivilrechtliche Großschadensfälle spezialisierten Kanzlei Gansel Rechtsanwälte den nächsten Schritt: in einer juristischen Sammelaktion werden die Gastronomen auf dem Klageweg Schadensersatzansprüche anmelden. Betroffene Gastronomie- und Hotellerie-Betriebe aus ganz Deutschland können an dieser Sammelaktion teilnehmen und damit gemeinsam als Branche ihr Recht auf faire Entschädigung erkämpfen. Der entscheidende Vorteil: für die Betriebe besteht keinerlei Kostenrisiko.

Philipp Caba, Rechtsanwalt bei Gansel Rechtsanwälte: "Natürlich darf ein Unternehmer, der sich unserer Sache anschließt, keine weiteren Kosten dadurch zu befürchten haben. Wir versprechen daher: Kein Betrieb, der sich mit uns für den Rechtsweg entscheidet, wird dadurch finanziell schlechter dastehen als vorher. Die entstehenden Kosten werden wir entweder über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung oder einen Prozessfinanzierer abdecken. Für die Betroffenen gibt es somit kein finanzielles Risiko, egal durch wie viele Instanzen wir gehen müssen."

Für Kläger ohne eintrittspflichtige Rechtsschutzversicherung erhält der Prozessfinanzierer nur im Erfolgsfall eine Provision von bis zu 35 Prozent der Entschädigungssumme. Rechtsschutzversicherte Kläger erhalten im besten Fall sogar eine volle Erstattung ihres Einnahmen-Ausfalls.

"Wir haben in den letzten Monaten über Briefe, Initiativen und eine Petition mit 123.000 Unterschriften versucht, einen offenen politischen Dialog zu erwirken. Leider hat das bisher nicht dazu geführt, dass wir eine wirtschaftliche Perspektive für unser Gewerbe erkennen können. Deutschland ohne bunte Gastrolandschaft - dieser Gedanke ist für uns unerträglich. Nun gehen wir diesen neuen Weg und glauben fest daran, dass eine breite juristische Auseinandersetzung mit der Thematik dringend notwendig ist. Schließlich steht für unsere Branche längst alles auf dem Spiel! Wir sind uns sicher, dass sich viele Gastronomen und Hoteliers anschließen.", sagte Johannes Riffelmacher, Mitgründer des Bundes der Gastfreundschaft.

Infektionsschutzgesetz als juristische Grundlage

Für finanzielle Entschädigungen gibt es verschiedene juristische Ansätze - in erster Linie das Infektionsschutzgesetz (IfSG). Danach müssen in analoger Anwendung diejenigen entschädigt werden, die wegen staatlicher Maßnahmen zur Bekämpfung einer Infektion Vermögensnachteile erleiden (§ 65 IfSG). Auch ist im Gesetz bereits eine Entschädigung für all jene Betriebe vorgesehen, die aufgrund einer konkreten Infektion schließen müssen ($ 56 IfSG). In analoger Anwendung müssten somit Betriebe, die vorsorglich zum Handeln verpflichtet werden, erst recht entschädigt werden. Als weiterer Ansatz könnte auch ein sogenannter Aufopferungsanspruch aus dem Staatshaftungsrecht geltend gemacht werden. Hierbei stünde den Betrieben Entschädigung aus einem enteignenden oder enteignungsgleichen Eingriff zu.

Nächste Schritte: einfach und digital

Interessierte Unternehmer können sich unkompliziert unter www.gansel-rechtsanwaelte.de/corona registrieren. Gansel Rechtsanwälte hilft anschließend dabei, die Höhe des entstandenen Schadens zu ermitteln und reicht schließlich die Klage ein. Über den Stand des Verfahrens können sich die Mandanten dann stets online informieren.

Quelle: Gansel Rechtsanwälte (ots)


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