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Strafverfahren gegen Ex VIP-Geschäftsführer

Archivmeldung vom 18.04.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.04.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Die Staatsanwaltschaft München wirf dem Ex VIP-Geschäftsführer Andreas Schmidt Untreue und Steuerhinterziehung vor, weil er Anlegergelder der VIP-Medienfonds 3 und 4 nicht wie prospektiert und vorgesehen in die steuerbegünstigten Filmprojekte investiert hat, weshalb VIP-Anlegern nunmehr erhebliche Steuerrückzahlungen drohen.

Angaben von Staatsanwalt Meyberg zufolge sind lediglich 20 Prozent der Kapitalmittel, die von Anlegern investiert worden waren, in die jeweiligen VIP-Medienfonds geflossen. Die verbleibenden 80 Prozent des Anlegerkapitals wurden als ertragsneutrale Festgeldanlage investiert und unterfallen deshalb nicht den steuerlichen Begünstigungen, die für Filmfonds gelten. Der Ex VIP-Geschäftsführer hat das 20 zu 80 Splitting der Anlegergelder nur aufgrund eines weit verzweigten Zahlungskreislaufs so lange von den Behörden unbemerkt am Leben erhalten können, wie die Staatsanwaltschaft München I nunmehr aufdeckte.

Die Finanzbehörden haben, nachdem die strafrechtlich relevante Untreue an den Anlegergeldern sowie die Steuerhinterziehung aufgrund Festgeldanlage anstelle von Filminvestitionen aufgedeckt worden war, damit begonnen, von VIP-Anlegern Steuerrückzahlungen zu fordern. Diese Rückforderungen seitens der Finanzämter stellen für viele Anleger einen erheblichen finanziellen Schaden, dar.

VIP-Anleger haben daher die Möglichkeit, Schadenersatzansprüche aus Prospekthaftung gegen die Prospektverantwortlichen der VIP-Medienfonds sowie aus Schuldübernahme gegen die schuldübernehmenden Banken und ggf. auch gegen Fondsvermittler im Klageweg zu erstreiten. Darstellungen und Berechnungen innerhalb des für die VIP-Medienfonds konzipierten Emissionsprospekts, aufgrund derer Anleger in diese Art der Kapitalanlage ihr Geld investiert haben, waren teilweise unrichtig, so dass nunmehr die Chance auf eine zumindest teilweise Relativierung des Anlegerschadens besteht. Im Fall des VIP-Medienfonds 3 ist in zahlreichen Fällen die Dresdner Bank als Garantin neben den Prospektverantwortlichen Adressat von Schadenersatzklagen. Im Fall des VIP-Medienfonds 4 nimmt diese Stellung vorwiegend die HypoVereinsbank ein.

Zudem können Ansprüche im Rahmen von Schadenersatzklagen im Fall der Falschberatung gegen die jeweiligen Kapitalanlagevermittler gerichtet werden, da diese u. a. im Rahmen des Beratungsgespräches dazu verpflichtet sind, auf den möglichen Totalverlust des angelegten Geldes hinzuweisen, was häufig nicht geschehen ist. Vorliegend wurden die Kapitalanlagen häufig von Banken vermittelt – wobei hierbei die Commerzbank Angaben von Anlegern zufolge sehr häufig in Erscheinung getreten ist.

Sollte Anlegern im Zusammenhang mit einem der VIP-Medienfonds ein finanzieller Schaden entstanden sein, empfehlen wir dringend die Prüfung von Schadenersatzansprüchen gegen die oben genannten Zielgruppen.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwälte Hänssler & Häcker- Hollmann

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