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Wirtschaftsforscher: Mindestlohnausnahmen schaden jungen Leuten

Archivmeldung vom 21.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de
Bild: Initiative Echte Soziale Marktwirtschaft (IESM) / pixelio.de

Ausnahmen beim Mindestlohn für junge Leute würden diesen nach Ansicht von Gustav Horn, Chef des gewerkschaftsnahen Wirtschaftsforschungsinstitut IMK, nicht nützen, sondern schaden. "Es kann schon sein, dass mit einer Ausnahmeregelung statt teurerer Kräfte mehr junge Leute eingestellt werden, weil die billiger sind", sagte Horn dem "Handelsblatt"." Aber man will doch gerade vermeiden, dass junge Leute in ungelernte Beschäftigungsverhältnisse gehen, anstatt eine Ausbildung zu absolvieren", betont er.

Den Mindestlohnkritikern, die einerseits behaupteten, dass Mindestlöhne die Beschäftigung der betroffenen Gruppen senkten, und andererseits, dass bei einem hohen Mindestlohn mehr junge Leute eine Beschäftigung statt einer Ausbildung aufnähmen, wirft Horn eine widersprüchliche Argumentation vor: "Man kann nicht gleichzeitig behaupten, ein Mindestlohn würde zu mehr und zu weniger Beschäftigung führen."

Auch die von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) nun vorgesehene Ausnahme für Langzeitarbeitslose sieht Horn kritisch. "Der Staat subventioniert die Einstellung von Langzeitarbeitslosen bereits durch Lohnzuschüsse", stellt er fest. Eine doppelte Subventionierung der Arbeitgeber sei nicht nötig.

Fahimi: Diskussion um Altersgrenze beim Mindestlohn "Gespensterdebatte"

SPD-Generalsekretärin Yasmin Fahimi hat die aktuellen Diskussionen um eine Altersgrenze beim Mindestlohn als "Gespensterdebatte" bezeichnet. "Der Mindestlohn kommt - und zwar ohne Ausnahme. Deshalb müssen manche Unionspolitiker und die Büchsenspanner der Wirtschaftsverbände jetzt ihre unsäglichen Versuche einstellen, durch die Hintertür doch noch eine billige Reserve von jungen Leuten und Rentnern für den Arbeitsmarkt zu schaffen", sagte die SPD-Politikerin am Donnerstag. Die Altersgrenze von 18 Jahren, die SPD-Arbeitsministerin Andrea Nahles für den Mindestlohn gesetzt habe, sei die einzig logische Abgrenzung, so Fahimi. "Statt über den Mindestlohn zu jammern, sollte die Wirtschaft endlich erkennen, dass sich die Zeiten gewandelt haben, in denen die Zahl der Auszubildenden die Zahl der Lehrstellen klar übertroffen hat. Die Betriebe müssen jetzt um die Jugendlichen als wertvolle Auszubildende werben."

IG-BCE-Chef lehnt Altersgrenze beim Mindestlohn ab

Der Chef der IG Bergbau Chemie Energie, Michael Vassiliadis, hat einer Altersbeschränkung beim Mindestlohn eine Absage erteilt. "Wenn überhaupt, dann kann es von allen akzeptierte Ausnahmen vom Mindestlohn geben - etwa bei Azubis oder ehrenamtlichen Tätigkeiten. Aber altersabhängige Ausnahmen bis 18 oder 25 Jahre sind absurd: Da könnte man ihn ja auch von der Schuhgröße bestimmen lassen", sagte Vassiliadis der "Rheinischen Post". Stattdessen sollte später die zuständige Kommission schauen, ob es begründete Entwicklungen gebe, die Ausnahmen rechtfertigten, sagte der Gewerkschaftschef. "Das geht nicht mit Vermutungen, was sein könnte. Und da helfen auch keine Gutachten, die nur dem Zweck dienen, den Mindestlohn zu durchlöchern." 

Auf die Frage, wann der Mindestlohn von zunächst 8,50 Euro erstmals erhöht werden solle, sagte Vassiliadis: "Er kann dann ab 2017 angehoben werden - und zwar entsprechend dem, was durchschnittlich an Erhöhung der Tariflöhne da war. Wir brauchen diese zwei Jahre Zeit, um Erfahrungen mit diesem Instrument zu sammeln und um auch zu prüfen, wie die Entwicklung der Tarife verläuft."

Wirtschaftsweisen-Chef warnt vor Verlust von Hunderttausenden Jobs

Der Chef der Wirtschaftsweisen, Christoph Schmidt, hat vor dem Verlust Hunderttausender Stellen im Niedriglohn-Sektor durch den gesetzlichen Mindestlohn ab 2015 gewarnt. "Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro würde mehrere Hunderttausend Arbeitsplätze im Niedriglohn-Sektor akut bedrohen", sagte Schmidt der "Rheinischen Post". Das Risiko des Jobverlusts sei besonders groß für Berufseinsteiger und ehemals Langzeitarbeitslose. Schmidt forderte daher "zeitlich befristete Ausnahmen vom Mindestlohn für Langzeitarbeitslose, Personen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und Personen mit längeren Phasen der Nichterwerbstätigkeit, beispielsweise Mütter nach einer längeren Familienpause oder pflegende Familienangehörige". Auch für "Personen mit Behinderungen, Entlohnung auf Stücklohnbasis, Beschäftigte in Privathaushalten und Personen, die stark am Umsatz beteiligt sind, beispielsweise im Gastgewerbe" müsse es Ausnahmen geben, forderte der Vorsitzende des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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