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Wettbewerb: EU-Kommissarin Vestager kündigt Vorschlag für eine Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel an

Archivmeldung vom 26.03.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.03.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Margrethe Vestager (2009)
Margrethe Vestager (2009)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC-BY-2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, hat heute auf einer Konferenz in Berlin einen Vorschlag zur Einleitung einer Sektoruntersuchung im elektronischen Handel ("e-commerce") angekündigt. In Europa werden immer mehr Waren und Dienstleistungen im Internet gehandelt, doch der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der EU nimmt nur langsam zu. Dies ist zum Teil auf Sprachbarrieren sowie unterschiedliche Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zurückzuführen. Gleichwohl gibt es auch Hinweise darauf, dass einige Unternehmen möglicherweise Maßnahmen treffen, um den grenzüberschreitenden elektronischen Handel einzuschränken.

Das wichtigste Ziel der Sektoruntersuchung wird darin bestehen, diese Maßnahmen besser zu erkennen und dagegen vorzugehen, um den Prioritäten der Kommission für die Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts Rechnung zu tragen. Die Wettbewerbskommissarin wird diesen Vorschlag im Laufe der kommenden Wochen der Kommission vorlegen.

"Es ist höchste Zeit, die verbleibenden Hindernisse für den elektronischen Handel aus dem Weg zu räumen, denn dieser ist ein wichtiger Teil des digitalen Binnenmarkts. Die geplante Sektoruntersuchung wird wertvolle Erkenntnisse über diese Hindernisse liefern, so dass die Kommission zum Wohle der europäischen Bürger und Unternehmen gezielte Maßnahmen ergreifen kann", betonte EU-Kommissarin Vestager.

Die europäischen Bürger sind rege Nutzer von Online-Diensten. 2014 tätigte rund die Hälfte aller Verbraucher in der EU Käufe über das Internet. Allerdings kauften nur 15 % von ihnen bei einem Händler aus einem anderen EU-Mitgliedstaat ein. Dies weist darauf hin, dass es in der EU nach wie vor erhebliche Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel gibt. So kann Verbrauchern z. B. durch Techniken wie das Geoblocking aufgrund des Wohnsitzes oder von Kreditkartendaten der Zugang zu bestimmten Websites verwehrt werden.

EU-Kommissarin Vestager wird daher dem Kommissionskollegium die Einleitung einer Untersuchung des Wettbewerbs im elektronischen Handel vorschlagen, um die von der Kommission angestrebte Schaffung eines digitalen Binnenmarkts zu unterstützen.

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung wird auf den von Wirtschaftsbeteiligten errichteten Schranken und insbesondere auf vertraglichen Hemmnissen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit Waren und digitalen Inhalten liegen. Die Kommission möchte im Rahmen der Untersuchung Informationen von zahlreichen Interessenträgern in allen Mitgliedstaaten einholen.

Die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse werden nicht nur die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im elektronischen Handel unterstützen, sondern auch verschiedene von der Kommission geplante Rechtsetzungsinitiativen zur Förderung des digitalen Binnenmarkts voranbringen.

Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie Ermittlungen einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Artikel 101 und 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) sicherzustellen.

Diese Ankündigung erfolgt einen Tag nachdem das Kollegium der Kommissare die Strategie für den digitalen Binnenmarkt diskutiert hat, die im Mai 2015 vorgestellt wird.

Hintergrund

Die Kommission kann wettbewerbsrechtliche Sektoruntersuchungen durchführen, wenn ihr Hinweise darauf vorliegen, dass der Wettbewerb in einem Wirtschaftszweig nicht reibungslos funktioniert. Mithilfe der bei der Untersuchung erhaltenen Informationen gewinnt sie wichtige Erkenntnisse über den Wettbewerb auf den betreffenden Märkten und stellt fest, wodurch der Wettbewerb möglicherweise eingeschränkt wird.

Die Kommission hat bereits Untersuchungen zum Wettbewerb in verschiedenen Wirtschaftszweigen wie dem Energiewesen, dem Finanzdienstleistungssektor und der Pharmaindustrie durchgeführt.

Quelle: Europäische Kommission (ots)

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