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Lastschrift, Online-Zahlungsanbieter und Co.: Welches Zahlungsmittel wird heute online am meisten genutzt?

Archivmeldung vom 19.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Zahlungen werden heute immer moderner - auch online gibt es stetig Weiterentwicklungen.
Zahlungen werden heute immer moderner - auch online gibt es stetig Weiterentwicklungen.

Bild: @ Jonas Leupe / Unsplash.com

Online zu zahlen, ist heute für die meisten Verbraucher ein alltägliches Ritual. Schon Banken haben ihre Dienste auf den Onlineverkehr umgestellt und in sämtlichen Onlineshops und bei Online-Dienstleistungen sind virtuelle Zahlungsweisen völlig normal. In den vergangenen zehn Jahren hat sich dies weiterentwickelt, doch was ist eigentlich eine beliebte Zahlungsweise? Dieser Artikel schaut sich die Verfahren einmal genauer an und erklärt, was häufig genutzt wird.

Lastschrift

Die Lastschrift ist weiterhin der Spitzenreiter. Die meisten Verbraucher hinterlegen in Onlineshops oder bei Dienstleistern, die sie häufig und regelmäßig nutzen, ohnehin ihre Bankdaten und willigen dem Lastschriftverfahren zu. Anders würden die Ein-Klick-Käufe auch gar nicht funktionieren. Sicherlich bedeutet die Einwilligung zum Lastschriftverfahren ein gewisses Vertrauen, doch gleicht sich dieses aus. Einige Details zur Lastschrift:

  • Rückholung – entgegen der Überweisung, die nicht zurückgeholt werden kann, wenn das Geld beim Empfänger angemeldet und gutgeschrieben ist, lassen sich Lastschriften problemlos für acht Wochen zurückholen. Somit ist der Vertrauensvorschuss zwar gegeben, doch steht der Kunde nicht ohne eigene Mittel da.
  • Nutzung – die Lastschrift lässt sich fast überall nutzen. Auch bei Online-Casinos wird gerne auf sie gesetzt, um das Spielerkonto aufzuladen. Auf www.nachgefragt.net lässt sich eine gute Übersicht zu dieser Thematik finden. Andere Anbieter – gerade im Dienstleistungssektor – setzen die Lastschrift ohnehin voraus. Kaum ein Mobilfunk-, Telefon- oder TV-Vertrag funktioniert ohne eine Lastschrifteinwilligung.
  • Ratenkäufe – auch bei ihnen handelt es sich um Lastschriften. Die Gesamtsumme wird schlichtweg in einzelne Raten aufgeteilt. Doch kaum ein Onlinehändler wird einem Ratenkauf zustimmen, wenn nicht die Einwilligung erteilt wird, die Raten monatlich per Lastschrift abzubuchen.

Dank der Einfachheit und der bloßen Angabe der eigenen Kontodaten ist die Lastschrift weiterhin das Nonplusultra unter den Online-Zahlweisen.

Online-Zahlungsanbieter

Sie folgen, je nach Anbieter, gleich auf die Lastschrift – und beinhalten die Lastschrift ohnehin. Denn wer sein PayPal-Konto oder das Konto eines anderen Zahlungsdienstleisters aufladen möchte, der greift für das Verfahren auf die Lastschrift oder auf die Kreditkarte. Wobei die Kreditkarte wiederum mittels der Lastschrift die Ausgaben der Kreditkarte deckt. Online-Zahlungsdienstleister sind überaus beliebt, allerdings haben sie teils Nachteile:

  • Verfügbarkeit – es gibt bestimmte Zahlungsdienstleister, mit denen der Großteil der Shops und Dienstleister im Internet zusammenarbeiten. PayPal hat praktisch jeder im Angebot, hinzu kommen weitere Zahlungslösungen. Problematisch ist immer, dass Verbraucher je nach Shop einen anderen Zahlungsdienstleister verwenden müssen. Ist der Anbieter, den sie selbst bevorzugen, nicht mit aufgeführt, muss der Zahlungsanbieter gewechselt werden.
  • Ausschlüsse – es obliegt den Zahlungsdienstleistern, ob sie einen Shop oder einen Dienstleister unterstützen oder nicht. Im vergangenen Jahr zog sich PayPal beispielsweise aus dem Casinobereich zurück.

Gleichfalls gibt es natürlich unglaubliche Vorteile:

  • Einfach – Zahlungsdienstleister auswählen, anmelden, bezahlen. Die meisten Dienstleister sind sehr einfach aufgebaut, sodass Kunden nicht noch dutzende weitere Schritte übernehmen müssen. Voraussetzung ist nur, dass ein Konto vorhanden und das Bankkonto verknüpft ist.
  • Sicherheit – oftmals sind Online-Zahlungsdienstleister mit einem Käuferschutz versehen. Verbraucher können somit ihr Geld zurückfordern, wenn die Ware nicht oder nicht wie angegeben ankommt.

Und welche sind besonders beliebt? Neben PayPal kommen auch die Zahlweisen von Apple und Google ganz oben auf die Liste. GiroPay zieht mit nach oben, wie auch die verschiedenen Online-Wallets wie Skrill. In etlichen Shops finden Kunden sogar den Punkt »Amazon Pay«. Wer hierüber bezahlt, erhält den Käuferschutz von Amazon, wickelt alles über sein Amazonkonto ab, erhält die Ware aber aus dem gewählten Onlineshop.

Überweisung

Bezüglich der Überweisung muss im Onlineverkehr eine klare Trennung vorgenommen werden. Auf der einen Seite gibt es die gewöhnliche Überweisung, die rein vom Verbraucher ausgeht und bei der er den Prozess anstößt. Auf der anderen Seite wartet das Online-Pendant zur herkömmlichen Überweisung: Die Sofortüberweisung. Einige Infos:

  • Anbieter – bei der Sofortüberweisung ist ein Zwischenhändler, also ein Online-Zahlungsanbieter, zwischengeschaltet. Der Verbraucher schließt zwar den Vertrag mit dem Onlinehändler ab, wird während der Bestellung aber weitergeleitet.
  • Vorgehensweise – diese Form der Überweisung ist sehr einfach, da der Kunde schlichtweg nicht viel machen muss. Er wird im Bestellvorgang an den Zahlungsdienstleister weitergeleitet, über den er sich bei seiner Bank anmeldet. Die Überweisung wird sogleich generiert, aber weiterhin mit einer TAN, geschickt vom gewöhnlichen Online-Banking, freigegeben.
  • Pluspunkt – zumeist bieten die Zahlungsdienstleister eine Form des Käuferschutzes an, sodass das Geld nicht verloren geht. Wer beispielsweise Kinotickets vorbestellt und auf diese Weise zahlt, aber nach der Zahlung nicht zum Kino zurückgeleitet wird, beziehungsweise eine E-Mail mit den Tickets erhält, der kann sich gleich an den Zahlungsdienstleister wenden. Das Geld wird zurückerstattet, sofern neue Tickets bestellt werden.
  • Problem gelöst – es hieß bis vor einigen Jahren, dass Bankkunden ihre Anmeldedaten nicht anderweitig verwenden dürfen. Bei Zahlungsdienstleistern wird sich jedoch über diese Anmeldedaten eingewählt. Dieses Verbot fiel, die meisten Banken und Sparkassen arbeiten längst mit Klarna und weiteren Sofort-Überweisungs-Dienstleistern zusammen. Mittlerweile bieten diese sogar auch selbst Sofortüberweisungen an.

Gegenüber einer gewöhnlichen Überweisung haben Sofortüberweisungen Sicherheitsmerkmale. Eine Überweisung kann niemals zurückgeholt werden, sobald die Bank das Geld - auch nur virtuell – der Empfängerbank gemeldet hat. Auf diese Weise sind gerade Fakeshops in der Vergangenheit reich geworden. Sofortüberweisungen schließen aber einen seriösen Zahlungsdienstleister mit in den Prozess ein. Um mit diesen Dienstleistern zusammenzuarbeiten, müssen Händler sich beweisen. Und da die Zahlungsdienstleister mit im Boot sitzen, sind Rückforderungen oder Reklamationen oft wesentlich zielführender. Hier ist sicherlich auch Druck mit im Spiel, denn kaum ein Händler möchte auf die Zusammenarbeit mit den Dienstleistern verzichten. Viele Verbraucher achten längst gezielt auf die angebotenen Zahlungsdienstleister und denken sich ihren Teil, wenn die bekannten – und für Kunden abgesicherten – Optionen nicht verfügbar sind.

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