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Klage um Nichts: Rächt sich Hans im Glück an ehemaligen Franchisenehmer?

Archivmeldung vom 28.06.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die seit über einem Jahr andauernde juristische Auseinandersetzung zwischen Hans im Glück und der Paniceus Gastro Systemzentrale GmbH hat heute ihre - völlig unnötige - Fortsetzung am Landgericht München gefunden. Hans im Glück erhebt eine "Klage um Nichts". Die Systemgastronomiekette verklagt ihren ehemaligen Franchisenehmer auf Unterlassung: Die Hans-im-Glück-Optik dürfe nicht in den neu geschaffenen Peter-Pane-Restaurants verwendet werden. Tatsächlich gibt es in den Peter-Pane-Restaurants keine Gegenstände, die in irgendeiner Form an Hans im Glück erinnern. Es liegt auf der Hand, dass die erfolgreiche Gastronomie-Kette Peter Pane keine Bestrebungen hat, die Restaurants wieder zurück in die Hans-Im-Glück-Optik umzubauen.

Daher liegt die Vermutung nahe, dass es der Hans-im-Glück-Geschäftsführung mit dieser "Klage um Nichts" vor allem um die Gängelung eines ehemaligen Franchisenehmers geht.

Vor dem Hintergrund einer Schadenersatzklage in Höhe von rund vier Millionen Euro von Paniceus gegen Hans im Glück erwägt das Landgericht München die weitere Verhandlung auszusetzen.

Wahres Motiv und Hintergrund dieser überflüssigen, nur die Gerichte beschäftigenden Auseinandersetzung ist eine Klage von Paniceus gegen Hans im Glück, weil eine ungerechtfertigte Kündigung des Franchisevertrags ausgesprochen und Pflichten des Franchisegebers maßgeblich verletzt wurden. In Folge dessen hat Paniceus seine Hans-im Glück-Lokale innerhalb weniger Wochen auf ein völlig neues Konzept umstellen müssen: Peter Pane. Diese Umstellung erfolgte unter extremen Zeitdruck; nach Eintritt der Kündigung war in wenigen Details alte Ausstattung - für wenige Tage - noch im Einsatz gewesen. Daraufhin erhob Hans im Glück eine Unterlassungsklage, obwohl der Sachverhalt längst überholt war.

Daher geht es in dieser Klage tatsächlich um nichts. Es gibt nichts, woraus Hans im Glück ein Unterlassungsurteil gegen Peter Pane vollstrecken könnte. Auch ist der Burger-Kette ohnehin kein Schaden entstanden.

Die heutige Gerichtsverhandlung ist ein weiterer Beleg für die überaus rabiaten Geschäftsmethoden des ehemaligen Hans im Glück-Geschäftsführers Thomas Hirschberger. So begründet die unerwartete und unbegründete Kündigung des Franchisevertrages den Verdacht, dass der Franchisenehmer Paniceus gezielt in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden sollte, um ihn dazu zu bewegen, die zwölf Filialen in Norddeutschland an Hirschberger unter Wert abzugeben.

Paniceus hatte bereits 12 Millionen Euro in diese Standorte investiert, so dass die Vermutung nahe lag, dass Paniceus empfindliche Umsatzeinbrüche durch die angekündigte und teils Realisierte Liefersperre des Franchisegebers nicht lange durchhalten würde. Tatsächlich hat Paniceus jedoch nochmals erheblich in die Betriebe investiert und mit enormem Aufwand das Gastronomiekonzept Peter Pane realisiert. Dies wird seit mehr als einem Jahr durch die Gäste angenommen, die den Mut und den Einsatz aller Mitarbeiter belohnen.

Quelle: Peter Pane (ots)

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