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Studie zur "Produkthaftung für Automobile in China"

Archivmeldung vom 15.07.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Zahl der privaten Personenkraftwagen in der Volksrepublik China wächst ständig. Bis Ende 2005 waren annähernd 43 Millionen Pkw auf Privatpersonen zugelassen, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 20,6 Prozent entspricht.

Mit dem rapiden Wachstum des chinesischen Automobilmarktes einher gegangen ist eine spürbare Verschärfung der gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung, die unter anderem dazu geführt hat, dass in den vergangenen beiden Jahren nahezu 400.000 Fahrzeuge zurückgerufen werden mussten.

Daneben hat sich ein gesteigertes Bewusstsein für Verbraucherrechte herausgebildet. Vor allem die junge, gut ausgebildete Bevölkerung in den Ballungsräumen der Volksrepublik ist für mögliche Produkthaftungsansprüche sensibilisiert und bereit diese gerichtlich durchzusetzen. Ein deutliches Indiz sind die fast 7000 Klagen, die 2005 gegen ausländische und chinesische Automobilhersteller, -zulieferer und -verkäufer wegen Qualitätsmängeln, Preis- und Verkaufsbeanstandungen eingereicht wurden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt, die seit über 10 Jahren deutsche und internationale Unternehmen juristisch bei ihren Aktivitäten in China betreut, hat nun eine Studie zur "Produkthaftung für Automobile in der Volksrepublik China" veröffentlicht. Diese gibt einen umfassenden Überblick über sämtliche Aspekte des chinesischen Produkthaftungsrechts (deliktische und vertragliche Produkthaftung, Schadenersatz, Verwaltungshaftung und strafrechtliche Haftung), liefert relevante Beispiele aus der Rechtsprechung des Landes und gibt darüber hinaus Empfehlungen, die sich aus Rechtslage und Rechtspraxis für das Tagesgeschäft der Unternehmen ableiten lassen. Außerdem werden die wichtigsten produkthaftungsrelevanten Gesetze, Bestimmungen und Gerichtsurteile aufgeführt sowie die zuständige Gerichtsbarkeit und alternative Möglichkeiten der Konfliktlösung (Schiedsgerichte) vorgestellt.

Zwar sind es im Hinblick auf Qualitätsmängel eher die chinesischen Hersteller, denen Klagen drohen, ausländische Produzenten stellen jedoch aus anderen Gründen ein reizvolles Klageziel dar. "Sie werden als zahlungskräftig angesehen und haben zusätzlich mit dem Nachteil zu kämpfen, dass sie sich in einem fremden, ihnen gegenüber teilweise feindlich eingestellten Rechtssystem behaupten müssen", erklärt Dr. Björn Etgen, Partner der Kanzlei und Leiter ihrer China-Praxis. "Unsere Studie soll der in China präsenten deutschen Automobil- und Zulieferindustrie als Leitfaden dienen, um die Trends und Risiken beim Verkauf ihrer Fahrzeuge in der Volksrepublik besser einschätzen zu können".

Die Studie "Produkthaftung für Automobile in China" umfasst 40 Seiten und ist sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache erschienen. Sie kann kostenfrei über www.bblaw.com oder über die Public Relations-Abteilung der Kanzlei (Markus Kuhn, Tel. 089 350 65-1285, [email protected]) bestellt werden.

Die China-Praxis von BEITEN BURKHARDT: Beiten Burkhardt vollzog den Markteintritt in Asien 1994 mit der Gründung eines Büros in Hong Kong. 1995 folgte die Eröffnung des Büros in Beijing, 2003 erhielt die Kanzlei von den chinesischen Justizbehörden die Lizenz zur Gründung einer Repräsentanz in Shanghai. Heute gilt Beiten Burkhardt unter Marktbeobachtern als eine der besten deutschen Kanzleien vor Ort ("Beiten Burkhardt is among the best regarded German law firms working in China, Asia Law Profiles 2004) und verfügt mit fast zwanzig Juristen über eine der stärksten Präsenzen kontinentaleuropäischer Kanzleien in China. Beiten Burkhardt berät in China vorwiegend deutsche und europäische mittelständische Unternehmen, aber auch multinationale Konzerne, bei Unternehmenskäufen, der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen oder Tochtergesellschaften sowie im Zusammenhang mit Projektfinanzierungen, Vereinbarungen über Technologietransfer, gewerblichen Schutzrechten und Marken. Neben ihren drei Büros in China bietet die Kanzlei deutschen und chinesischen Unternehmern mit dem "Asia Desk" am Standort München eine Anlaufstelle in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung Rechtsanwaltskanzlei Beiten Burkhardt

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