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Finanzmarktkrise - IFHandwerk empfiehlt Geldeinlagen auf mehrere Banken zu verteilen

Archivmeldung vom 03.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Erschütterungen an den weltweiten Finanzmärkten gehen weiter und haben längst die „reale Wirtschaft“ erreicht – auch in Deutschland. Davon zeugen die Einbrüche bei Kreditinstituten.

Seit 1950 sind in Deutschland auch ohne weltweite Finanzmarktkrise bereits mehr als 150 überwiegend kleinere Privatbanken zusammengebrochen. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Interessenverband Freier Handwerker e. V., (IFHandwerk) mittelständischen Betrieben die Aufteilung ihres Betriebsvermögens auf mehrere Banken.

„Handwerksbetriebe und andere inhabergeführte Unternehmen müssen jetzt für die Zukunft vorsorgen – die Krise ist noch nicht ausgestanden“, urteilt Diplom-Volkswirt Michael Wörle, Geschäftsführer des IFHandwerk. Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 90 Prozent der Einlagen eines Privat- oder Firmenkunden bei einem einzelnen Kreditinstitut verbindlich ab, maximal jedoch nur 20.000 Euro.

Vor allem Betriebsvermögen liegen in vielen Fällen darüber. „Firmenchefs sollten deshalb ihr Kapital auf unterschiedliche Banken verteilen, das macht ihr Unternehmen im Falle einer Bankinsolvenz weniger anfällig“, empfiehlt Wörle. Einige Banken gehören einer freiwilligen Einlagensicherung an die auch Oberhalb der Grenze von 20.000 Euro Einlagen zu 100% absichert. Diese hat jedoch keinen rechtsverbindlichen Charakter für den Bankkunden. So wird in Gegensatz zu den Kreditinstituten, die ihre Kunden über die Unverbindlichkeit der freiwilligen Einlagensicherung aufzuklären, durch die Medien meist irrtümlich der Eindruck eines verbindlichen Entschädigungsanspruchs vermittelt.

Besonders effizient ist die Aufteilung des Betriebs- oder Privatvermögens auf unterschiedliche Bankengruppen. Denn die Sicherungssysteme von Privatbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken und Bausparkassen laufen getrennt voneinander. So wird zum Beispiel im Falle der Pleite einer Privatbank die Organisation der Sparkassen nicht zwangläufig in Mitleidenschaft gezogen.

Der IFHandwerk warnt davor, bei der privaten Einlagensicherung der Banken an eine Rechtsverbindlichkeit zu glauben. „Es gibt bei der freiwilligen Einlagensicherung keinen rechtsverbindlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Kunden, die im Ernstfall auf einen Versicherungscharakter vertrauen, können leer ausgehen“, so Michael Wörle.

Quelle: IFHandwerk e.V.

 

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