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Zahl der Bankkonten-Überprüfungen deutlich angestiegen

Archivmeldung vom 18.03.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.03.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Zahl der Überprüfungen von Bankkonten durch Ermittlungsbehörden ist binnen eines Jahres drastisch angestiegen. Waren es im Jahr 2004 noch deutlich unter 40 000 Abfragen, stieg die Zahl 2005 drastisch an.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums gegenüber der ,,Saarbrücker Zeitung" (Samstag-Ausgabe) haben Staatsanwälte, Polizei, Zoll- und Finanzbehörden im vergangenen Jahr insgesamt 62 410 Konto-Abfragen in Zusammenhang von Ermittlungen wegen organisierter Kriminalität, Rauschgifthandel, Geldwäsche oder Korruption vorgenommen. Hintergrund dafür ist eine verschärfte Gesetzgebung im Zuge von Anti-Terror- und Geldwäschebekämpfung, die am 1. April 2005 nach heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen in Kraft trat.
Seit April 2005 dürfen die Ermittler unter erleichterten Bedingungen auch die Banken-Daten normaler Bankkunden abfragen. Vorausgesetzt, es besteht der dringende Verdacht der Steuerhinterziehung und andere Recherchen der Ermittler haben nicht die erwünschte Klarheit gebracht. Seither haben die Ermittler mit Stand Ende Februar 2006 immerhin 11 100 entsprechende Konto-Durchleuchtungen vorgenommen. Ein Ministeriumssprecher erklärte der ,,Saarbrücker Zeitung", dass es bei den Überprüfungen bislang ,,keine nachprüfbaren Missgriffe" gegeben habe. Anders sieht das die FDP. Ihr Obmann im Finanzausschuss des Bundestages, Volker Wissing, beklagte gegenüber der ,,Saarbrücker Zeitung" ,,ganz erhebliche rechtliche Mängel" bei den neuen erleichterten Konto-Abfragen. So hätten zum Beispiel Stichproben durch Datenschutzbeauftragte ergeben, dass in vielen Fällen keine Überprüfungsprotokolle durch die Ermittlungsbehörden angefertigt worden seien, was jedoch zwingend vorgeschrieben sei. Eine Überprüfung, so Wissing, müsse auch aus verfassungsrechtlichen Gründen in jedem Einzelfall schriftlich begründet und dokumentiert werden.

Quelle: Pressemitteilung Saarbrücker Zeitung

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