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Arbeitgeberpräsident fordert neue Ausnahmen vom Mindestlohn

Archivmeldung vom 19.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Ingo Kramer  Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)
Ingo Kramer Bild: Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA)

Angesichts der Flüchtlingskrise hat Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer weitere Ausnahmen vom Mindestlohn gefordert. "Wer langzeitarbeitslos oder geringqualifiziert ist oder noch nie gearbeitet hat, sollte für zwölf Monate von der Mindestlohnpflicht ausgenommen werden", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Damit werde der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert.

Bisher gilt in solchen Fällen eine Frist von sechs Monaten, in denen der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro nicht gezahlt werden muss. Kramer betonte, die Ausnahmen sollten nicht speziell für Flüchtlinge gelten. "Mir ist wichtig, dass wir Arbeitssuchende gleich behandeln - ob sie aus Bottrop oder aus Bagdad kommen", sagte der Präsident der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA).

Kramer wandte sich auch entschieden dagegen, Flüchtlinge generell vom Mindestlohn auszunehmen. "Damit würde man eine Konkurrenz zu Deutschen organisieren, die sich in Beschäftigung befinden", sagte er. "Das wäre gesellschaftlicher Sprengstoff."

Der Arbeitgeberpräsident warnte davor, in der Flüchtlingskrise neue Schulden zu machen. "Wir haben einen unerwarteten Haushaltsüberschuss. Es gibt überhaupt keinen Grund, vom Ziel des Bundesfinanzministers abzuweichen, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen", sagte er. "Diese wirtschaftliche Lage muss man nutzen, um Schulden zu tilgen, damit wir in schlechteren konjunkturellen Zeiten Spielräume haben."

Trotz des neuen Mindestlohns gehen Kontrollen zurück

Trotz der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) 2015 weniger Arbeitgeber kontrolliert, als im Vorjahr. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfinanzministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor, die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegt. Danach prüfte die FKS knapp 43.700 Betriebe. 2014 waren es noch etwa 63.000. Das entspricht einem Rückgang von gut 30 Prozent.

In der für Schwarzarbeit besonders anfälligen Baubranche sank die Zahl der Kontrollen sogar um fast die Hälfte auf knapp 17.000 Arbeitgeber. "Es ist absurd, dass gerade im ersten Jahr der Einführung des Mindestlohns weniger kontrolliert wurde. Das Gegenteil hätte der Fall sein müssen", sagte Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte bei den Grünen, der SZ. Sie hatte die Anfrage gestellt. Die Abgeordnete hält es für nicht ausreichend, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wegen fehlender Kapazitäten vor allem Branchen kontrolliert, in denen spezielle Mindestlöhne wie etwa in der Abfallwirtschaft gelten. "Besser wäre es, die Kontrollen auf Branchen auszuweiten, in denen keine Tarifverträge gelten." Nur so könne es gelingen, "die Beschäftigten vor Lohndumping und die Betriebe vor Schmutzkonkurrenz effektiv zu schützen".

Laut den Zahlen des Finanzministeriums wurden 2015 knapp 128.500 Ermittlungsverfahren eingeleitet, das sind gut sechs Prozent weniger als die etwa 137.300 Verfahren im Vorjahr. Um den Mindestlohn oder einer der 18 Branchenmindestlöhne ging es dabei jedoch nur in etwa 2.850 Fällen. Und ob die 8,50 Euro nur auf dem Papier stehen, war sogar nur gut 700 Mal Gegenstand der Ermittlungen. Trotzdem ist ein knappes Drittel der verhängten Geldbußen in Höhe von mehr als 43 Millionen Euro auf Verstöße gegen die Mindestlöhne zurückzuführen.

Aus der Antwort geht auch hervor, dass die FKS nach wie vor unter Personalmangel leidet. Nach Angaben des Finanzministeriums waren von den für 2015 vorgesehenen 6.865 Planstellen 600 nicht besetzt. Die 1.600 zusätzlichen Planstellen, die es wegen Einführung des Mindestlohns geben wird, werden "erst in den Haushaltsjahren 2017 - 2022 zur Verfügung gestellt", heißt es in der Antwort. "Tatsächlich hat sich die Zahl der Stellen mit Einführung des Mindestlohns nicht erhöht. Die Bundesregierung verwaltet nur den Personalmangel", sagte Müller-Gemmeke.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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