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Wahaha blickt auf 21-zu-Null-Sieg gegen Danone zurück

Archivmeldung vom 14.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der seit 3 Jahren schwelende Streit zwischen den zwei Getränke-Giganten Wahaha aus China und Danone, der weltweit zu einer Reihe von Gerichtsverfahren geführt hat und als der grösste internationale Rechtsstreit seit der Reform und Öffnung Chinas gilt, wird voraussichtlich mit dem letzten Urteilsspruch des schwedischen Schiedsgerichtshofs, der von beiden Parteien in Ruhe herbeigesehnt wird, zu einem Abschluss kommen.

Wahaha hat sich bisher bei einer Vielzahl von weltweiten Prozessen gegen Danone als klarer Sieger hervorgetan und alle 21 Verhandlungen für sich entscheiden können.

Die Danone-Wahaha-Fehde

Danone teilte seinem zehnjährigen Joint-Venture-Partner Wahaha im April 2006 mit, dass letztere Partei aufgrund der Eingehung von Kooperationsvereinbarungen mit Drittunternehmen ausserhalb des Gemeinschaftsunternehmens selbst eine Vertragsverletzung begangen habe und diese ausserdem in direktem Widerspruch zu den Interessen Danones stehe. In seinem Bemühen, eine Einigung zu erzielen, schlug Danone vor, 51 % der Anteile an Wahahas sogenannten Non-Joint-Ventures zu einem Preis von 4 Milliarden RMB, der dem Nettovermögenswert der angeschlossenen Unternehmen entspricht, zu erwerben. Der tatsächliche Eigenkapitalwert dieser Unternehmen betrug im Jahr 2006 allerdings 5,6 Milliarden RMB und ihr kumulierter Jahresgewinn lag für diesen Zeitraum bei 1,04 Milliarden RMB.

Wahaha entschied sich dafür, dass Angebot Danones nicht zu akzeptieren, was im Umkehrschluss dazu führte, dass sich beide Parteien hinsichtlich der Akquisitionen in einer Sackgasse wiederfanden. Danone führte dann im Mai 2007 auf offiziellem Wege ein Gerichtsverfahren herbei, in dessen Rahmen man behauptete, der Aufbau von Non-Joint-Ventures sowie die illegale Nutzung des "Wahaha"-Markenzeichens stelle einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot dar. Beide Parteien waren in der Folge in etwa 10 Rechtsstreitigkeiten innerhalb und ausserhalb Chinas verwickelt, die bis heute allesamt zu Wahahas Gunsten entschieden wurden.

Am 30. Dezember 2008 erließ der Oberste Gerichtshof der britischen Jungferninseln (High Court of British Virgin Islands) einen formellen Entscheid, auf dessen Grundlage alle vorher zu Gunsten von Danone erteilten Erlässe, die die Einfrierung von Vermögenswerten sowie Konkursverfahren betreffen, widerrufen wurden. Im Rahmen des Konkurseröffnungsbeschlusses erklärte der zuständige Richter, Danones Anwalt habe das Gericht getäuscht und diesem Informationen vorenthalten. Außerdem seien die die Einfrierung von Vermögenswerten und Konkursverfahren betreffenden Erlässe in Abwesenheit der Gegenpartei erteilt und dem Gericht sei daher keine Verteidigungsschrift vorgelegt worden. Davor hatte der "Suqian Intermediate People's Court" in der chinesischen Provinz Jiangsu bereits im November 2008 entschieden, dass es KPMG als Danones Stellvertreter nicht erlaubt sei, Übernahmeverfügungen innerhalb Chinas auszustellen. Dieser Vorgang kam außerdem einer Rechtsverletzung gegenüber Wahaha gleich.

Am 3. Februar 2009 wies ein Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien außerdem Danones Klage ab, im Rahmen derer das Unternehmen Beschuldigungen nicht nur gegenüber der Ehefrau und der Tochter des Vorsitzenden der Wahaha Group, Zong Qinghou, machte, sondern auch gegenüber zwei weiteren Unternehmen, die in keinerlei Beziehung zu Danone standen. Das Gericht entschied darüber hinaus, dass der Streit zwischen Danone und Wahaha in China beizulegen sei.

Weitere Klagen von Danone gegen Wahaha in Italien und Frankreich wurden von den zuständigen Gerichten zurückgewiesen und eine zusätzliche Serie von Prozessen in China von Danone gegen Zong Qinghou und Wahahas Non-Joint-Ventures blieb ebenfalls erfolglos.

Angemessene Non-Joint-Ventures von Wahaha

Die Grundlage für die Existenz von Wahahas Non-Joint-Ventures, die Eigentümerschaft des "Wahaha"-Markenzeichens sowie das Wettbewerbsverbot allgemein stellen die Kernpunkte des Disputs zwischen Danone und Wahaha dar.

Wahaha unterbreitete Danone 1996 eine Liste mit zehn Tochtergesellschaften, von denen Danone nach eingehender Prüfung vier auswählte. Auf dieser Basis tätigten Jinja Investments Pte Ltd. (ein in Singapur ansässiges Gemeinschaftsunternehmen von Danone Asia Pte Ltd und Hong Kong Peregrine Investment, bei dem Danone der Mehrheitsaktionär ist), Hangzhou Wahaha Group Co., Ltd. und Zhejiang Wahaha Industrial Holdings Ltd. gemeinsame Investitionen, um fünf verschiedene Gemeinschaftsunternehmen mit einer jeweiligen Beteiligung von 51 %, 39 % und 10 % zu bilden. Im Jahr 1998 veräußerte Hong Kong Peregrine seinen Anteil an Jinja Investments an Danone, infolgedessen Danone zum Alleinaktionär von Jinja Investments aufstieg und nunmehr eine Beteiligung von 51 % an den Gemeinschaftsunternehmen hielt. Anstatt einer kompletten Übernahme von Wahaha durch Danone kooperierten beide auf Basis eines Gemeinschaftsunternehmens weiter, was letztlich dazu führte, dass Wahaha unabhängig bleiben und seine Non-Joint-Ventures von 1996 an weiterexistierten und sich weiterentwickeln konnten. Alle relevanten Geschäftsvorgänge von Wahahas Joint-Ventures und Non-Joint-Ventures wurden in vollem Umfang und nach bestem Wissen im Rahmen einer Unternehmensprüfung von PricewaterhouseCoopers, ein von Danone bestelltes Wirtschaftsprüfungsunternehmen, offengelegt. Derweil hat Danone im Laufe der 11-jährigen Kooperation einen speziellen Finance Director damit beauftragt, den Hauptfirmensitz der Wahaha Group aufzusuchen und die Finanzinformationen des Unternehmens vor Ort zu überprüfen.

Gemäß geltendem Recht ist Wahaha Eigentümer des Markenzeichens

Hinsichtlich der Eigentümerschaft des "Wahaha"-Markenzeichens haben Danone und Wahaha sukzessiv drei relevante Verträge unterzeichnet.

Im Jahre 1997 unterzeichneten beide Parteien vor dem Hintergrund der Abtretung des "Wahaha"-Markenzeichens an die Gemeinschaftsunternehmen eine Transfervereinbarung. Das "State Trademark Office" verweigerte dem Vorgang allerdings die Genehmigung.

Aus diesem Grund haben beide Parteien im Jahre 1999 eine das Markenzeichen betreffende Lizenzvereinbarung unterzeichnet. Nach gültigem Recht kann ein und derselbe Gegenstand allerdings nicht gleichzeitig transferiert und vom gleichen Besitzer an Andere lizenziert werden. Die Unterzeichnung und Erfüllung der Lizenzvereinbarung hinsichtlich des Markenzeichens war deshalb als Einverständniserklärung beider Parteien zu verstehen, über die vorher abgeschlossene Transfervereinbarung hinwegzusehen und diese für ungültig zu erklären. Die "Wahaha"-Marke blieb damit Eigentum der Wahaha Group und den Gemeinschaftsunternehmen stand lediglich ein Nutzungsrecht zu.

Im Oktober 2005 unterzeichneten beide Parteien den ersten Zusatz der Lizenzvereinbarung hinsichtlich des Markenzeichens, in dessen Rahmen Partei A (Hangzhou Wahaha Group Co., Ltd.) als der rechtmässige Inhaber des Markenzeichens bestätigt wurde. Ferner sah die zweite Bestimmung des Zusatzes ausdrücklich vor, dass verschiedenen, im fünften Anhang der Lizenzvereinbarung aufgeführten Tochtergesellschaften von Wahaha sowie weiteren Tochterfirmen von Wahaha (als "lizenzierte Wahaha-Unternehmen" bezeichnet), die entweder von Partei A oder seinen angeschlossenen Unternehmen nach der Unterzeichnung der Lizenzvereinbarung gegründet wurden, ebenfalls ein Nutzungsrecht am Markenzeichen zustehe und die Erteilung einer Nutzungsgenehmigung von nur einer Partei dafür ausreichend sei. Die im Vertragszusatz aufgeführten "lizenzierten Wahaha-Unternehmen" sind als Non-Joint-Ventures zu verstehen.

Entsprechend der zugehörigen Akten gehört das "Wahaha"-Markenzeichen somit Wahaha, während den Non-Joint-Ventures ein Nutzungsrecht eingeräumt wird.

Neue Unternehmen und Firmenübernahmen

An dieser Stelle kommt das Wettbewerbsverbot ins Spiel. Im Zuge der Marktexpansion fehlten den Gemeinschaftsunternehmen zum damaligen Zeitpunkt die nötigen Kapazitäten. Im Hinblick darauf regte Wahaha erhöhte Investitionen für den Bau zusätzlicher verbundener Fließbänder an, wohingegen Danone von Wahaha forderte, die Produktverarbeitung für die Gemeinschaftsunternehmen an Zuliefererbetriebe auszulagern. Wahaha war sich allerdings über die Mängel hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Zuliefererbetrieben für die Produktverarbeitung bewusst: Einerseits waren diese einfach nicht in der Lage, dem Produktionsbedarf gerecht zu werden, und andererseits war eine optimierte Qualitätskontrolle nur schwer realisierbar. Demzufolge war Wahaha gezwungen, Non-Joint-Ventures zu bilden, um dem Produktionsbedarf wie von Danone empfohlen gerecht zu werden. Als sich die Non-Joint-Ventures weiterentwickelten, befanden sich die Gemeinschaftsunternehmen nach wie vor das ganze Jahr über in vollem Betrieb und ihre Produktionskapazität überstieg 100 %. Wahaha vertritt den Standpunkt, dass die Existenz und der Betrieb der Non-Joint-Ventures Danones Interessen in keiner Weise beeinträchtigt haben, sondern den Gemeinschaftsunternehmen sogar zu Gute gekommen ist.

In den 11 Jahren seit 1996, hat Danone weniger als 1,4 Milliarden RMB in die mit Wahaha eingegangenen Gemeinschaftsunternehmen investiert, über diesen Zeitraum hinweg aber bis zum Jahre 2007 Gewinne in Höhe von 3,554 Milliarden RMB erhalten. Im Grunde genommen kann sich jedes einzelne Joint-Venture-Programm daher mit einer Kapitalrendite von etwa 40 % pro Jahr rühmen.

Auf der Gegenseite hat Danone mehrere starke Konkurrenten von Wahaha übernommen, darunter Robust, Huiyuan und Shanghai Maling Aquarius, und hat seinen Geschäftsführer Qin Peng zum Vorsitzenden bei Robust ernannt. Aufgrund dieser Tatsache hat Wahaha seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck gebracht, dass Danone es versäumt habe, der im Joint-Venture-Vertrag vorgesehenen Verordnung "gemeinsam Märkte innerhalb und außerhalb Chinas zu erkunden" gerecht zu werden und stattdessen lediglich einen Gewinnanteil aus dieser Zusammenarbeit erwarte. Aufgrund der Marketingstrategie von Robust, die in vollem Umfang auf Wahaha ausgerichtet ist, sieht Wahaha Robust als seinen grössten Rivalen.

Zwischen Dezember 2007 und April 2008 konnten Danone und Wahaha unter Mitwirkung der chinesischen und französischen Regierungen einmalig zu einer friedlichen Einigung gelangen. Der von Danone gemachte Vorschlag, seine Anteile an den Gemeinschaftsunternehmen für 50 Milliarden RMB an Wahaha zu verkaufen (dieses Preisangebot wurde letzten Endes auf etwa 20 Milliarden RMB reduziert) wurde allerdings von Wahaha abgelehnt. Die von Danone gebotenen 4 Milliarden RMB für den Kauf von Anteilen an den Non-Joint-Ventures wurden auf Grundlage des Nettovermögens kalkuliert, wobei die Berechnung der Beteiligungen seitens des Verkäufers auf Gesamtgewinn, Cashflow der Joint-Ventures und Non-Joint-Ventures im Jahre 2006 sowie auf dem von Finanzexperten errechneten Kurs-Gewinn-Verhältnis beruhte.

Nachdem die Verhandlungen zu einem Abbruch führten, wendeten sich beide Parteien erneut an die Gerichte. Bis heute wurden in allen Verfahren in China und im Ausland gegen Danone entschieden. Zong Qinghou, der Vorsitzende der Wahaha Group, verfasste zu Beginn der Danone-Wahaha-Fehde ein öffentlichen Brief an Danone: "Wir verabschieden uns heute von Danone, aber ich hoffe, dass sich Danone morgen nicht von China verabschiedet."

Quelle: Wahaha Group

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