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Steuerhinterziehung - Anstieg von Selbstanzeigen

Archivmeldung vom 13.01.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.01.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de
Bild: Matthias Preisinger / pixelio.de

Mit der Verschärfung der Gesetze für Selbstanzeigen zur Steuerhinterziehung hat sich die Anzahl der Bürger, die eine Selbstanzeige vornahmen erhöht. Wer sich bereits im vergangenen Jahr angezeigt und zur Hinterziehung der Steuern bekannt hat, konnte die Verschärfung noch umgehen und seine Selbstanzeige zu den im Vergleich lockeren Regeln vornehmen. Bundesweit wurden im Jahr 2014 rund 32.000 Selbstanzeigen entgegengenommen, was eine Steigerung von 44 Prozent im Vergleich zum Jahresanfang aufzeigt.



Uli Hoeneß ist das Paradebeispiel der Selbstanzeige. Doch handelt es sich, wie Amtsleiter der einzelnen Finanzämter einstimmig verkünden, nicht nur um Besserverdiener und Reiche. Steuerhinterziehung zieht sich durch alle Gesellschaftsschichten und macht auch vor dem Normalverdiener oder Kleinunternehmer nicht halt. Auch wenn sich in Wohnortnähe zur Schweiz die Selbstanzeigen häufen, ist die Anzahl der Selbstanzeigen in anderen Bundesländern nicht spürbar niedriger. Das Hauptsegment bilden nicht versteuerte Kapitalerträge, aber auch Schwarzgeld aus unversteuerten Betriebseinnahmen machen einen Großteil der Selbstanzeigen aus. Bei Schwarzgeld handelt es sich um eine doppelte Hinterziehung, die je nach Summe teuer geahndet oder mit einer Gefängnisstrafe belegt wird. Bisher bestand bei kleinen Beträgen die Möglichkeit, verhältnismäßig unbeschadet aus der Angelegenheit zu gelangen und durch die Selbstanzeige sein Wohlverhalten zu bekunden. Mit der Verschärfung der Regelungen zur Steuerhinterziehung müssen Selbststeller nicht mit einer Behandlung mit Samthandschuhen rechnen. Auch die Steuererklärung vom Steuerberater schützt nicht, hat der Arbeitnehmer oder selbständig Tätige Einkünfte verschwiegen und somit nicht nur das Finanzamt, sondern auch den Steuerberater getäuscht. Bei einer Selbstanzeige empfiehlt es sich, beratende Hilfe in Anspruch zu nehmen und sich beispielsweise vertrauensvoll an einen Steuerberater von http://www.steuerberater-muenchen.de/ zu wenden.



Hinterzogene Steuern nicht nur auf Auslandskonten



Bei Steuerhinterziehung denken die meisten Verbraucher an Auslandskonten, auf denen sich hohe Summen befinden und zum Beispiel der Absicherung für den Lebensabend oder einem finanziellen Engpass dienen. Doch durch die Selbstanzeigen hat sich gezeigt, dass das Auslandskonto nicht der primäre Lagerplatz für unversteuerte Gelder ist und die Summen, entgegen verbreiteter Vermutungen, nicht immer hoch sein müssen. In Anbetracht der empfindlichen Strafen und Repressalien zeigen sich immer mehr Bundesbürger selbst an und geben zu, beispielsweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, aus Kapitalgeschäften oder Sparanlagen, sowie aus Gewinnen am Fiskus vorbeigeführt zu haben. Die Ahndung richtet sich nach der Höhe der hinterzogenen Summe und kann von einer Selbstanzeige nicht aufgehalten werden. Richtig problematisch wird es, wenn selbst bei der Selbstanzeige nicht die vollständige hinterzogene Summe benannt und nur ein Teil der Steuerhinterziehung zugegeben wird. Um die Glaubwürdigkeit zu erhöhen und Fehler im Ausfüllen der Selbstanzeige zu vermeiden, ist die steuerliche Beratung ein wichtiger Aspekt. Auch wenn es einem Unternehmer unangenehm und peinlich ist, sollte er bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung nicht auf seine eigenen Kenntnisse und Fähigkeiten, sondern auf eine sachkundige Darstellung der Fakten vertrauen und einen Steuerberater ins Vertrauen ziehen.



Wie die Verschärfung der Regeln zeigt, lohnt sich die Hinterziehung von Steuern nicht und führt letztendlich immer zu einem finanziellen Engpass. Neben der Begleichung der Steuern muss der Verbraucher die Strafe in empfindlicher Höhe als Zusatz entrichten.

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