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Die GmbH-Reform kommt: Jetzt Handlungsbedarf prüfen

Archivmeldung vom 18.10.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform des GmbH-Rechts. Ein wesentliches Ziel dabei ist, die deutsche GmbH im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen, insbesondere mit der englischen Limited, attraktiver zu gestalten. Die Tatsache, dass die Gründung einer Limited schneller vollzogen werden kann und dass hier kein Mindestkapital vorgeschrieben ist, haben dieser Rechtsform in den letzten Jahren in Deutschland erheblichen Zulauf beschert.

Den Weg hierfür ebnete eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2003 aufgrund der EU-weiten Niederlassungsfreiheit. Nicht verkannt werden darf jedoch, dass die Limited auch einige Risiken birgt und daher die Regierungsinitiative zur Modernisierung der GmbH begrüßenswert ist.

Modernisierung der GmbH

Eine Vielzahl von Maßnahmen soll die GmbH attraktiver machen. So ist vorgesehen, das Mindeststammkapital von derzeit 25.000 Euro auf 10.000 Euro abzusenken. Die Kapitalaufbringung und die Übertragung von Geschäftsanteilen sollen durch eine individuellere Bestimmbarkeit der Stammeinlagengröße erleichtert werden und unter bestimmten Voraussetzungen soll ein gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen ermöglicht werden. Die Gründung von Gesellschaften, die ein genehmigungspflichtiges Unternehmen betreiben, soll dadurch beschleunigt werden, dass die erforderliche Genehmigung nach der Eintragung in das Handelsregister nachgereicht werden kann. Zudem soll es künftig möglich sein, den Verwaltungssitz an einem vom Satzungssitz abweichenden Ort zu nehmen, so dass der Verwaltungssitz auch im Ausland liegen bzw. dorthin verlegt werden kann.

Das GmbH-Recht soll außerdem durch eine Neuregelung des Rechts der Gesellschafterdarlehen vereinfacht werden. So ist zum einen geplant, die Rechtsfigur des eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehens und die hierzu ergangenen Rechtsprechungsregeln aufzugeben. Zum anderen sollen die Regelungen zu den Gesellschafterdarlehen in das Insolvenzrecht verlagert werden. Dabei wird künftig nicht mehr zwischen "kapitalersetzenden" und "normalen" Gesellschafterdarlehen unterschieden. Es soll vielmehr jedes Gesellschafterdarlehen bei Eintritt der Insolvenz als nachrangig behandelt werden.

Missbrauch im Insolvenzfall soll verhindert werden

Ein weiteres Ziel der GmbH-Reform ist, den in den vergangenen Jahren vermehrt festzustellenden Missbrauch der GmbH in den Fällen der Insolvenz zu bekämpfen. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen so genannte "Firmenbestatter" versuchen, angeschlagene Gesellschaften durch Abberufung von Geschäftsführern und Aufgabe des Geschäftslokals einer ordnungsgemäßen Insolvenz und Liquidation zu entziehen. Um dies zu verhindern, soll in solchen Fällen die Zustellung an die GmbH erleichtert werden. Außerdem ist vorgesehen, dass im Fall der Führungslosigkeit der Gesellschaft oder bei unbekanntem Aufenthalt der Geschäftsführer jeder Gesellschafter zur Stellung des Insolvenzantrags verpflichtet ist, soweit er von der Zahlungsunfähigkeit und/oder Überschuldung sowie der Führungslosigkeit der Gesellschaft Kenntnis hat. Darüber hinaus soll die Haftung des GmbH-Geschäftsführers dahingehend erweitert werden, dass dieser auch verpflichtet ist, der Gesellschaft solche Zahlungen zu erstatten, die unter Missachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes geleistet wurden und die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft herbeigeführt haben.

Auch wenn die GmbH-Reform voraussichtlich erst Anfang 2008 in Kraft treten wird, gilt schon jetzt: Wer eine GmbH betreibt, muss sich rechtzeitig auf die große Zahl der geplanten Änderungen vorbereiten. So sollte vor allem geprüft werden, inwieweit sich aus den Neuerungen ein Anpassungsbedarf für den Gesellschaftsvertrag ergibt und welche Auswirkungen die geänderte Rechtslage, etwa bei der Behandlung von Gesellschafterdarlehen, in steuerlicher Hinsicht hat. Steuerberater und Steuerberaterinnen sind auch für diese Fragen die richtigen Ansprechpartner. Bei der Suche hilft zum Beispiel Deutschlands größter Steuerberater-Suchdienst auf der Internet-Seite der Bundessteuerberaterkammer unter www.bstbk.de .

Quelle: Pressemitteilung Bundessteuerberaterkammer

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