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Keine Rückforderungsansprüche von bwin Kunden für verlorene Wetteinsätze

Archivmeldung vom 21.09.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

"Kunden von bwin haben auf Grund der aktuellen Diskussion über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Ansprüche auf Rückzahlung verlorener oder getätigter Wetteinsätze." Dies stellte gestern ein bwin-Sprecher im Zusammenhang von anders lautenden Presseäußerungen eines Rechtsanwaltes klar.

Dieses Thema sei rechtlich zweifelsfrei geregelt. Bei den entsprechenden Äußerungen handle sich um eine simple "Mandatsfischerei".

Zur rechtlichen Bewertung stellt das Unternehmen klar:

Einsätze für unter anderem Sportwetten können nach dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht zurückgefordert werden. Zudem verfügt bwin e.K. über eine in ihrer Wirksamkeit höchstrichterlich bestätigte Sportwetten-Genehmigung, die auf Grundlage des Gewerbegesetzes der DDR erteilt worden ist. Der Bundesgerichtshof hat schon 1998 entscheiden, dass diese Genehmigungen als staatliche Genehmigungen im Sinne von § 763 BGB anzusehen und auf Grundlage dieser Genehmigung abgeschlossene Sportwetten daher verbindlich sind (BGH, Urteil vom 29.8.1998 - XI ZR 334-97).

Der in die Medien getragenen Rechtsauffassung eines Anwaltes liegt eine völlige Fehlinterpretation des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zugrunde. Das Bundesverfassungsgericht hält ein staatliches Monopol nur unter sehr engen Voraussetzungen für zulässig. Es überlässt dem Gesetzgeber die Entscheidung, ob er private Anbieter zukünftig zulässt oder ein ausschließlich und konsequent am Gedanken der Spielsucht orientiertes Monopol errichtet. Die Entscheidung betrifft aber nur die Frage, ob zukünftig neue Genehmigungen für die Veranstaltung von Sportwetten erteilt werden müssen.

Über bwin e.K.:

bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen bietet das private Sportwettenangebot www.bwin.de an. Herr Dr. Steffen Pfennigwerth betreibt das Unternehmen als Einzelkaufmann. Er ist Betreiber der Domain www.bwin.de und hält seit 1990 die Lizenz für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland. Im Frühjahr 2002 beteiligte sich die österreichische bwin Interactive Entertainment AG mit Sitz in Wien mit 50 Prozent atypisch-still an der bwin e.K.

Als einer von drei privaten lizenzierten Wettanbietern in Deutschland ist bwin mit einem Marketingbudget von über 50 Millionen Euro allein im Jahr 2006 einer der wichtigen Sponsoren des deutschen Sports. 2005 und 2006 sponserte bwin unter anderem die Ausstattung von über 20.000 Amateur-Mannschaften mit jeweils über einer Million Euro.

Ein wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen Wettbewerbs und die Bereitstellung eines sicheren Wettangebotes sowie eine effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Quelle: Pressemitteilung bwin e.K.

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