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3. EU Geldwäscherichtlinie: Verhaltenskodex vorhanden - klare Vorgaben fehlen

Archivmeldung vom 18.09.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.09.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Knapp drei Monate verbleiben den europäischen Banken noch, die von der EU verschärften Kontrollmaßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche konzernweit einzuführen. Drei Viertel der Banken haben zudem einen für alle Mitarbeiter geltenden Verhaltenskodex in der Geldwäscheprävention aufgestellt.

Hierzu gehören beispielsweise generelle Grundsätze, wie Bankangestellte mit dem geforderten risikobasierten Ansatz der 3. EU-Geldwäscherichtlinie umgehen sollen. Nachholbedarf besteht allerdings, die Bankangestellten in Form von Handbüchern und Schulungen ausreichend zu informieren und vorzubereiten. In mehr als der Hälfte der befragten deutschen Institute fehlen derzeit klare Arbeitsanweisungen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie. Das belegt eine Marktstudie, die Steria Mummert Consulting unter den Top-Banken in Deutschland durchgeführt hat.

Mitarbeiter, die in geldwäscherelevanten Bereichen tätig sind, müssen dafür sensibilisiert werden, Transaktionen, die mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zusammenhängen, zu erkennen. Damit sich die Bankangestellten in derartigen Fällen richtig verhalten, führen die Institute interne Schulungen ihrer Mitarbeiter durch. Mehr als die Hälfte der befragten Banken schult ihre Angestellten jedes Jahr neu. Zudem erhalten neue Mitarbeiter in fast allen Instituten bei der Einstellung entsprechende Trainings. In 31 Prozent der Institute werden die Mitarbeiter allerdings nur in unregelmäßigen Abständen in puncto Geldwäscheprävention weitergebildet.

Neben den Schulungsmaßnahmen sorgen so genannte Organisationshandbücher für eine umfassende Aufklärung des Bankpersonals. In ihnen sind sämtliche Richtlinien und Arbeitsanweisungen zum Thema Geldwäsche festgehalten. Zwar führen 97 Prozent der befragten Kreditinstitute ein derartiges Ablaufhandbuch. Allerdings enthalten sie nur bei 45 Prozent dieser Institute bereits detaillierte Anweisungen zu den Neuerungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie. 48 Prozent der befragten Banken sind sich der Dringlichkeit des Themas inzwischen bewusst. Sie planen, ihre bestehenden Vereinbarungen bis Dezember zu überarbeiten und konkrete Anweisungen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie auszugeben.

Die Mitarbeiter in den Bankfilialen sind der entscheidende Faktor beim Aufspüren von Geldwäscheaktivitäten. Sie setzen die gesetzlichen Regelungen im Tagesgeschäft um. Sind sie allerdings nicht mit den Vorschriften und internen Verhaltensregeln vertraut, können sie die Maßnahmen nicht in der gewünschten Form umsetzen, erklärt Bernd-Michael Lindner, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. Die Folge: Es entstehen Lücken, unter anderem bei der Überwachung des Zahlungsverkehrs, sowie unbewusste Verstöße gegen Verhaltensregeln, wie dies beispielsweise in großem Umfang im Fall Enron geschehen ist. Dort gab es einen 65 Seiten starken Verhaltenskodex, dennoch basierten 85 Prozent der festgestellten Vorfälle auf Verstößen gegen die Unternehmenspolitik.
 

Hintergrundinformationen

Zum Thema 3. EU-Geldwäscherichtlinie führte Steria Mummert Consulting AG im ersten und zweiten Quartal 2007 eine Marktstudie durch, in der die Geldwäschebeauftragten der deutschen Top-Kreditinstitute hinsichtlich ihrer Umsetzungsmaßnahmen zur 3. EU-Geldwäscherichtlinie befragt wurden. Das Ergebnis der Befragung stellt die gegenwärtige Situation der Institute in Hinblick auf die Umsetzung der Maßnahmen gemäß den Anforderungen der 3. EU-Geldwäscherichtlinie dar.

Quelle: Pressemitteilung Faktenkontor

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