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AERO LLOYD: Schwerer Verdacht auf Insolvenzbetrug

Archivmeldung vom 02.12.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.12.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Unternehmer Thomas Schumann erhebt Anschuldigungen gegen das Management der BayernLB in München. Offensichtlich wurde Deutschlands älteste Fluggesellschaft und Vorgänger der Deutschen Lufthansa AG im Oktober 2003 vorsätzlich wirtschaftlich geschadet.

Vermutet wird eine Kooperation zwischen dem Insolvenzverwalter Herrn Dr. Walter, Frankfurt/Main, und der BayernLB, München, bei der Abwicklung des Insolvenzverfahrens, was Gläubigern und Mitarbeitern geschadet hätte.

Laut Auskunft ehemaliger AERO LLOYD-Mitarbeiter veranlasste die BayernLB die Abbuchung von Anzahlungen deutscher Reiseveranstalter in zweistelliger Millionenhöhe 24 Stunden vor Anmeldung der Insolvenz. Die gesamte AERO LLOYD-Insolvenz stellt aus der Sicht des Unternehmers und internationalen Wirtschafts- und Korruptionsanwälten eine Häufung von Interessen-Verquickungen dar. Insbesondere sind Schumann und die involvierten deutschen und amerikanischen Rechts- und Wirtschaftsexperten der Überzeugung, dass die BLB sich von ihrer beherrschten Tochter trennen wollte, ohne das in dem Gutachten der Unternehmensberatung Roland Berger für die Insolvenz skizzierte Gesamthaftungsrisiko in Höhe von über EUR 640 Mio. zu tragen.

Dieses schien die BayernLB bislang auch geschafft zu haben, weil sie gegen Zahlung von EUR 50 Mio. in die Konkursmasse, wovon Insolvenzverwalter Herr Dr. Walter, Walter&Walter, kürzlich seinerseits auch EUR 10 Mio. in der Fluggesellschaft AERO FLIGHT "vernichtete", ihre Pfandrechte, die zur Sicherung der Darlehen dienten, frei bekam. Jener Sachverhalt trat ein obwohl es sich im Insolvenzfall aus Sicht von namhaften Rechts- und Wirtschaftsexperten eindeutig um kapitalersetzende Darlehen handelte, die nicht hätten zurückgefordert werden dürfen. Folglich hat die BayernLB die Pfandrechte an den sechs AERO LLOYD-eigenen Airbussen freibekommen und die Maschinen verwertet. Für ihren Ausfall durfte die Bank Forderungen zur Insolvenztabelle als "normale" Forderungen anmelden, obwohl diese kapitalersetzenden Charakter hatten und demnach ausschliesslich als "nachrangige" Forderungen zu behandeln sind.

Schumann beabsichtigt die insolvente AERO LLOYD mit Eigenmitteln und Mitteln aus seiner avisierten, erfolgreichen Schadensersatzklage gegen die BayernLB und Herrn Edmund Stoiber in dreistelliger Millionenhöhe kurzfristig neu zu strukturieren.

Quelle: Pressemitteilung S.A.L.E. USA, Inc.

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