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Gerichtsvollzieher bei VW - Keine Information von Piech und Winterkorn an Volkswagen Aktionäre

Archivmeldung vom 05.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ein ehemaliger VW-Manager ließ das Konto des Weltkonzerns VW bei der Deutschen Bank pfänden. Dies gravierende Ereignis wurde ebenso wie dessen überaus bemerkenswerte Hintergründe den Aktionären auf der Hauptversammlung 2008 von Vorstand und Aufsichtsrat verschwiegen.

Dabei handelte es sich um einen nicht nur für die VW-Aktionäre wichtigen Vorgang mit außerordentlich gravierender Vorgeschichte.

Hintergrund:
Der ehemalige VW-Manager Holger Sprenger, hatte bereits im Rahmen der Hauptversammlung 2003 die VW-Aktionäre auf die ConTeam Affäre um VW- Vorstand Garcia Sanz, Umbuchungen in 3-stelliger Millionenhöhe, Luxusreisen und Verschwendung von Geldern bei VW hingewiesen. Doch statt aufzuklären, ging Volkswagen gegen den Manager vor und kündigte ihm gleich mehrfach.
Begründung: Sein Redebeitrag auf der Hauptversammlung 2003!

Daraufhin übergab Sprenger bereits 2 Jahre vor Bekanntwerden der VW-Affäre umfangreiche Unterlagen über Buchungen von weit über 3 Milliarden Euro, ConTeam-Zahlungen über das Konto 1880 (Piech/Pischetsrider), Hubschrauberflüge, Luxusreisen, Luxusyachten und Privatrechnungen die von VW bezahlt wurden, dem Bundeskriminalamt und dem Hessischen Landeskriminalamt. Unter den VW-Dokumenten waren auch detaillierte Aufstellungen und Belege des Hartz-Kontos (1860) aus der Zeit, als Ferdinand Piech noch selbst Vorstandschef war und die Zahl 1860 eher für einen Fußballverein in München stand, als für das Bordell-Konto der Volkswagen AG.

Nachdem Volkswagen drei Arbeitsgerichtsprozesse verloren hatte, kam es zu einem Vergleich. Darin hielt sich Sprenger, Toperfinder im Patentinformationszentrum der Universität Kassel, der eine Vielzahl von Patenten hält, seine rechtlichen Ansprüche offen. Sprenger waren zudem in einem Patentprozess zahlreiche Schutzrechte zugesprochen worden.

Nachdem die vereinbarten Zahlungen jedoch nicht eingingen, leitete Sprengers Anwalt von der Kanzlei Rolf Bossi aus München Vollstreckung gegen den Weltkonzern VW ein. Der wehrte sich, vertreten von Prof. Dr. Klaus Neef aus Hannover, mit diversen Rechtsmitteln letztlich vergeblich. Schließlich wurde das VW-Konto bei der Deutschen Bank gepfändet.

Da VW zahlreiche weitere von Sprenger angemeldete Patente in der Getriebe-fertigung nutzt, will der Weltkonzern nun die Vereinbarung kippen. VW-Anwalt Neef versucht daher im Auftrag von VW, den Vergleich anzufechten. Prof. Dr. Neef selbst hatte die Vereinbarung verfasst und gegenüber dem Landesarbeitsgericht Frankfurt a. M. und der Kanzlei Bossi mehrfach bestätigt. Neefs überaus schlichte Begründung für die Anfechtung: Er habe sich geirrt!

Hintergrund:
Neef hält als Honorarprofessor an einem Lehrstuhl der Juristischen Fakultät der Leibnitz Universität Hannover Vorlesungen über Vertragsgestaltung und Vereinbarungsinhalte…

Quelle: CLEANSTATE e.V.

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