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Impfung statt Klassenzugehörigkeit: Unübersehbare Parallelen zur Sowjetunion

Archivmeldung vom 25.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: IMAGO / ITAR-TASS /WB/Eigenes Werk
Bild: IMAGO / ITAR-TASS /WB/Eigenes Werk

„Von der Sowjetunion lernen, heißt siegen lernen.“ In Russland und später in der DDR und anderen Staaten des Ostblocks wurden die Gesellschaften umgebildet und nach einem neuen Ideal erzogen, das bestimmten Prämissen und Zweckmäßigkeiten folgte. Einige der damals gültigen Grundsätze weisen interessante Parallelen zum heutigen Vorgehen gegen Maßnahmen-Kritiker und ungeimpfte Personen auf. Dies berichtet das Magazin "Wochenblick.at".

Weiter berichtet das Magazin: "Das derzeitige Vorgehen der Politik in Sachen Corona und in Bezug auf Ungeimpfte könnte man eigentlich wie folgt beschreiben: „Ungeachtet der individuellen Gesundheit (des Bürgers) kann zu seiner Bewertung nur eine einzige Methode angewendet werden, nämlich seine Einschätzung vom Standpunkt der Impfung.“

Zwar hat dies derzeit noch kein Politiker so gesagt, jedoch allein das Handeln der Verantwortlichen lässt den Schluss zu, dass nichts anderes maßgeblich ist, als der Eintrag des Pieks im Grünen Pass. Ob dabei Geimpfte das Virus ebenso weitergeben wie Ungeimpfte, spielt keine Rolle. Auch, dass Kinder keine Superspreader sind und dadurch kaum zum Infektionsgeschehen beitragen, interessiert nicht. Der alleinige Fokus liegt darauf, ob jemand geimpft ist und damit zu den Guten gehört, oder ob er nicht geimpft ist und daher schon allein aufgrund dieser Tatsache eine Gefahr darstellt, die es prophylaktisch zu beseitigen gilt.

Die klassenbedingte Zweckmäßigkeit

Diese Herangehensweise nur aufgrund bestimmter Merkmale über jemanden den Stab zu brechen und ihn zur Gefahr zur erklären, erinnert fatal an Diktaturen – vor allem auch an die kommunistischen, wie etwa in der Sowjetunion. Aus der Sowjetunion stammte auch das eingangs stehende Zitat. Im Original lautete es allerdings: „Ungeachtet der individuellen Eigenschaften (des Angeklagten) kann zu seiner Bewertung immer nur eine einzige Methode angewendet werden, nämlich seine Einschätzung vom Standpunkt der klassenbedingten Zweckmäßigkeit.“ Es stammt von Nikolai Wassiljewitsch Krylenko, einem eingefleischten Bolschewiken, der als „Theoretiker des sowjetischen Justizsystems“ sämtliche gängigen Begriffe von Schuld oder Unschuld über Bord warf. Zudem tat er sich über viele Jahre – ab 1918 bei Revolutionstribunalen und ab den 1920er Jahren als Ankläger bei Schauprozessen hervor, bis er schließlich 1938 selber zum Tode verurteilt wurde.

Impfung statt Klassenzugehörigkeit

Auch seine „klassenbedingte Zweckmäßigkeit“ hatte offenbar ein Ende gefunden – zumindest für Väterchen Stalin. Seine Rechtsgrundsätze leben jedoch fort, sogar bis ins Corona-heute. Statt der klassenbedingten Zweckmäßigkeit als Bewertung einer Person, ist es nunmehr die Impffrage, die den Ausschlag gibt. Denn: „Bestimmend für unser Revolutionsgericht sind nicht die Gesetzesparagraphen und nicht das Gewicht der Milderungsgründe; unser Tribunal darf sich einzig von den Überlegungen der Zweckmäßigkeit leiten lassen“, führte Krylenko aus. Alles andere spielte keine Rolle mehr, Schuldhaftigkeit war ohnehin ein überkommener bürgerlicher Begriff. Dafür spielte der soziale Schutz der Gesellschaft eine größere Rolle. Wer unzweckmäßig war, weil er der falschen Klasse angehörte, musste damit rechnen, dass er allein schon aus diesen Gründen in das Visier der Organe, der Justiz – also des Staatsapparates – geriet. Alexander Solschenizyn schriebt über diese Form der Prophylaxe zynisch: „Die Revolution beeilte sich, alles umzubenennen, auf daß die Gegenstände alle neu erschienen. So wurde auch die Todesstrafe in Höchstmaß umgetauft, wobei sich das ‚Höchst‘ nicht einmal auf die ‚Strafe‘, sondern auf den sozialen Schutz bezog.“

Höchstmaß an „sozialem Schutz“

Nun laufen Ungeimpfte momentan natürlich nicht Gefahr, mit dem sowjetischen Höchstmaß Bekanntschaft zu machen, unzweckmäßig sind sie aber allemal. Denn als Gefährder sind sie für den „sozialen Schutz“ aus dem Verkehr zu ziehen. Und das derzeitige Höchstmaß – seien es Lockdowns für Ungeimpfte, gestrichene Lohnfortzahlungen, reduzierte Sozialleistungen, höhere Krankenkassenbeiträge oder was sonst noch diskutiert wird – ist durchaus geeignet durch mehr oder weniger Zwang Widerspenstige in die richtige Richtung, hin zur Impfung zu lenken. War es in der Sowjetunion der Aufbau einer Gesellschaft mit dem Konzept einer dominierenden, alle gesellschaftlichen Entwicklungen steuernden „Partei neuen Typus“ zur Erreichung einer klassenlosen Gesellschaft, bahnt sich nun – unter anderen Vorzeichen – die Entstehung einer Gesellschaft an, deren Ziel die „Durchimpfung“ der Bürger ist. Die Sozialprophylaxe ist zumindest schon gestartet."

Quelle: Wochenblick

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