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Österreich: AMS rekrutiert bereits Admin-Kräfte zur Exekution des „heimlich“ adaptierten Impfpflichtgesetzes

Archivmeldung vom 04.04.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.04.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Unser Mitteleuropa / Eigenes Werk
Bild: Unser Mitteleuropa / Eigenes Werk

Das totalitäre österreichische Covid-Regime gibt sich offenbar alle Mühe um rasch dazu zu lernen, allerdings leider nur in Sachen Gesetzesadaptionen, um ihren „Plan“ so rasch und widerstandslos wie möglich bei der Bevölkerung umsetzen zu können. Das Impfpflicht-Gesetz ist ja bekanntlich in Österreich bis 31.5.2022 ausgesetzt. Jedoch bastelt die Regierung eifrigst am Gesetz herum. Dies berichtet das Magazin "Unser Mitteleuropa" unter Verweis auf eigene Recherchen und das Jobportal "AMS".

Weiter berichtet das Magazin: "Alleine ob der Tatsache, dass sich diverse österreichische Anwälte (im Widerstand) seit Monaten beinahe ausschließlich mit der, sämtliche Lebensbereichen betreffenden „Speed-Gesetzgebung-und Adaption“, eingehend beschäftigen.

Im Zuge dieser akribischen Recherchearbeit werden natürlich Schwachpunkte, Unzulänglichkeiten und mögliche Verfassungswidrigkeiten aufgezeigt. Das scheint den Regierenden jedoch gar nicht zu „schmecken“, da muss dann also „klammheimlich“ nachgebessert werden.

Adaption macht Impfpflichtgesetz „effektiver“

Mitte März verkündete die Regierung wieder einmal und selbstredend vom Mainstream unkommentiert, neue und auch geänderte Gesetze erlassen zu haben. Nun aber warnen Anwälte davor, dass vor allem das Impfpflicht-Gesetz „effektiver“ gemacht wurde.

Nämlich im Hinblick darauf, sollte man bereits zumindest einmal gegen das Covid-Maßnahmengesetz verstoßen haben.

Am 17. März also wurde jenes Gesetz, das Anfang Februar in Kraft getreten und mittlerweile zu weiten Teilen ausgesetzt ist, abgeändert. Bewusst von den Steuergeld verschlingende Staatsmedien ignoriert und von keiner Seite an die Bevölkerung kommuniziert.

Unter anderen haben sich die beiden Rechtsanwälte Florian Höllwarth und Alexander Scheer wieder einmal, wie bereits seit Beginn der völlig überzogenen Pandemie-Politik, also äußerst wachsam erwiesen und dies aufgezeigt. Einige geänderte Stellen haben sich dabei als „brisant“ entpuppt, wie von den beiden Anwälten nachstehend erläutert wird, sowie auch im beigefügten link zu deren Podcast, nach zu hören ist.

„Das Gesetz ist so stümperhaft gemacht worden, da sind sie draufgekommen, wenn sie danach strafen, wird kein Cent gezahlt werden. Jetzt werden sie das Gesetz eben nach und nach stärken“, so Scheer.

Hierbei wird für Scheer klar ersichtlich, dass man von Seiten der Regierung nicht vorhätte, das Gesetz auslaufen zu lassen, sondern es für den Herbst vorzubereiten. Die Änderung sei gemacht worden, um das Gesetz „effektiver“ zu machen.

Eine brisante Änderung betrifft die Ausnahmeregelungen. Die „Ausnahmezertifikate“ (ein neues Zertifikat taucht im Gesetzestext auf) dürfen nun auch von den „öffentlichen Sicherheitsdiensten“ verarbeitet werden. Vorgesehen war dies ursprünglich nur für Bezirkshauptmannschaften erlaubt gewesen.

Weiter heißt es, „die Authentifizierung des öffentlichen Sicherheitsdienstes hat zu unterbleiben“. Das birgt dann besondere Brisanz und bedeutet also, der Beamte, der das Zertifikat prüft, kann nicht rückverfolgt werden. Eine Prüfung des Zertifikats führen anonyme Beamte durch? Polizisten ohne Dienstnummer oder wie sich nachstehend durch unsere Recherchen ergeben hat, eigens dafür angestellte Admin-Kräfte mit „Beamtenstatus“.

Rechtsanwalt Scheer hoffte auf einen legistischen Fehler.  Er meinte, „es könnte möglicherweise bedeuten, dass die Polizei (bzw. der „öffentliche Sicherheitsdienst“) das Zertifikat nicht authentifizieren dürfe“. Was so viel bedeuten würde, dass nicht die Polizei sich ausweisen müsse, sondern sie dürfe das Zertifikat nicht auf Echtheit überprüfen. „Aber wer weiß das schon so genau? Bei diesen Legisten ist alles möglich“, so Scheer. Möglicher Weise  sollte der neue Gesundheitsminister dort zur Abwechslung einmal nach Experten fragen.

Weitere Änderungen stärken die „Staatsmacht“

Weitere Änderungen beinhalten etwa, dass die Landeshauptleute gesetzlich verpflichtet werden, den Datenschutz von Personen und deren medizinische Unterlagen sicherzustellen. Außerdem können die Dokumente auch per Post zugesendet werden. Auch mögliche Prüfungen durch die Polizei wurden ein wenig präzisiert.

Höllwarth und Scheer erläutern in ihrem, mittlerweile beinahe zu Kultstatus (im Widerstand) gelangten Podcast noch weitere neue Gesetze, Verordnungen und „Fake Laws“.

„Das sind keine Gesetze, wie der Name schon sagt. Dahinter stecken „Gesetze“, die nur als Ankündigung oder Verlautbarungen auf Pressekonferenzen oder Ministeriumswebseiten auftauchen“. Entsprechende gesetzliche Regelungen folgen darauf jedoch keine.

Was ohne Zweifel in die, seit Ausrufung der Pandemie, verfolgte Regierungsstrategie passt, dem Volk Angst vor Konsequenzen auf allen Linien zu machen. Wissentlich, dass derlei legislative Umsetzung in weiten Teilen den demokratischen Status unseres Landes ad absurdum führen würde. Die Tarnung wird also aufrecht erhalten, das Volk hat Angst und auch das wirkt zielführend, die Bürger sind dann eben „folgsamer auf Staatslinie“.

AMS rekrutiert „Admin-Kräfte“ für Impfgesetz-Strafvollzugsbearbeitung

Das österreichische Arbeitsmarkt-Service (AMS) startet nun die Rekrutierung von Admin-Kräften in der Unterstützung der Exekutive, zur Bearbeitung von Strafen im Zusammenhang mit dem Impfpflicht-Gesetz, wie unsere Recherchen ergaben.

Selbiges soll zwar erst per 1.6.2022 0:00 Uhr wieder in Kraft treten, die Stellen sind allerdings per sofort zu besetzen, wie auf dem Jobportal des AMS (siehe link und auszugsweise im Anhang), nach zu lesen ist.

Die Vorreiter-und „Testfunktion“ dürfte dabei die Bezirkshauptmannschaft Hallein „ausgefasst“ haben, für diese gilt also die ausgeschriebene Position des AMS. Es ist hierbei davon aus zu gehen, dass man einen kleineren Probelauf starten will, um möglichst wenig Aufsehen, vor dem 1.6. zu erregen und die Bevölkerung nicht „hellhörig“ zu machen.

Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass die rekrutierten Kräfte eben auch zumindest eine „Grundeinschulung“ in juristischen Belangen zur Handhabung des Strafsystems erhalten müssen. Daher offenbar die Vorlaufzeit von knapp 2 Monaten.

Diese Vorgehensweise hat ganz klar System, da man die Exekution des Impfpflicht-Gesetzes unter anderem wegen der Weigerung der Exekutive erst einmal mit Anfang Februar nicht umsetzen konnte. Damals hieß es von Seiten der Polizei man hätte für diese „zusätzlichen“ Aufgaben keinerlei Ressourcen, die hiermit über die Hintertüre geschaffen wurden, ohne die Exekutive in der Ausübung ihrer „Kernaufgaben“ ein zu schränken.

Auch dies muss daher als Adaptierung und „Effizienzsteigerung“ des ursprünglichen Impfpflicht-Gesetzes gesehen werden.

Anbei noch der Auszug aus der Job-Ausschreibug des AMS Hallein

Unternehmensbeschreibung: Die Bezirkshauptmannschaft Hallein sucht zum ehest möglichen Arbeitsbeginn

Beruf: Assistent/innen in der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes (m/w/d)

Stellenbeschreibung (Assistenz – Einkommensband 03) 

Dienststelle: Gruppe Polizei und Verkehr in der Bezirkshauptmannschaft Hallein 

Dienstort: Hallein – teilweise Arbeit im Home-Office möglich Beschäftigungsausmaß: 20–40 Wochenstunden 

Arbeitsbeginn: ab sofort Befristung: vorerst befristet auf 9 Monate mit der Option auf Verlängerung Zwingende Voraussetzungen 

Allgemein: erfolgreicher Abschluss einer Lehre als Verwaltungsassistenz oder ähnliche Ausbildung Fachlich: – EDV-Kenntnisse – MS Office-Anwendungskenntnisse Persönlich: – Kooperations- und Teamfähigkeit – Konfliktfähigkeit – Selbständiges Arbeiten – Belastbarkeit und Frustrationstoleranz - COVID-19 Schutzimpfung

Wünschenswerte Voraussetzungen: – hohe Flexibilität – schnelle Auffassungsgabe – Praktische Erfahrung mit Verwaltungsabläufen Aufgabenbeschreibung: – Organisation und Koordination der Kanzleiabläufe. Protokollierung von Schriftstücken und – Eingabe in Datenverwaltungsprogramme; – routinemäßige Erörterungen im Parteienverkehr; – Durchführung von Strafverfügungen nach dem Impfpflichtgesetz.

Gehalt: Entlohnung gem. Landesbediensteten-Gehaltsgesetz, Einkommensband 3 (Stufe 1 bis 9): € 2.437,80 bis € 3.321,20. Das Mindestgehalt (Stufe 1) beträgt € 2.437,80 brutto auf Basis Vollzeit (14x jährlich). 

Die tatsächliche Einstufung ergibt sich unter Berücksichtigung der facheinschlägigen Vordienstzeiten. Für diese Stelle wird auf Wunsch des Dienstgebers vom Arbeitsmarktservice eine Vorauswahl getroffen. Senden Sie bitte Ihre aussagekräftigen, vollständigen Bewerbungsunterlagen (mit Foto, Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnissen etc. – max. 2 MB) unter Angabe der Auftragsnummer an das Arbeitsmarktservice Hallein.

Bei Eignung werden ihre Unterlagen an den Dienstgeber weitergeleitet, der Sie dann bei Interesse gerne für ein Bewerbungsgespräch einladen wird. 

Allgemeine Informationen

Angaben des Unternehmens gemäß Gleichbehandlungsgesetz

Das Mindestentgelt für die Stelle als Assistent/innen in der Vollziehung des Impfpflichtgesetzes (m/w/d) beträgt 2.437,80 EUR brutto pro Monat auf Basis Vollzeitbeschäftigung.

Arbeitsbeginn: ab sofort 

Auftragsnummer: 14326188"

Quelle: Unser Mitteleuropa

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